Kategorie: Historie

HistorieReitrecht

Reiten und Fahren in Brandenburg

Landeswaldgesetz – Stand 30.04.2001 Situation bisher: § 19 (3) LWaldG: Das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind im Walde nur auf Strassen und Wegen gestattet. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit dem Waldbesitzer. § 20 (3) LWaldG: „Das...
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Arbeitsgruppe „Reiten in Brandenburg“

Vorschlag für eine Novellierung des § 19 und 20 des Landeswaldgesetztes 02.03.2001 Ausgehend von den bisherigen Erörterungen –  einschließlich der Erfahrungen aus der Praxis – sollte bei der Novellierung das Landeswaldgesetzes bezüglich des Reitens gleichzeitig auch das „Fahren mit Fuhrwerken“ berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, neben dem §20 Abs3...
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Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Datum: 18.01.2001 AG „Reiten im Land Brandenburg“Stellungnahme der vertretenen Naturschutzverbände auf Grundlage der Gesetzesformulierungsvorschläge vom 01.12.2000 bzw. 04.12.2000 und der darauf folgenden Beratung am 10.01.2001 Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe. wir bedanken uns für die Möglichkeit der Äußerung zu oben genanntem Sachverhalt und nehmen zum Sachstand wie folgt Stellung: Die...
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Reiten im Wald (Position des Waldbesitzerverbandes)

Datum: 15.01.2001 Der Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. begrüßt grundsätzlich die Aktivitäten zur Förderung des Reitsports und des Reittourismus. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume in Brandenburg. Allerdings kann der Forderung nach einer generellen Öffnung des Waldes für die Reiter nicht zugestimmt werden. Nach den Vorschriften des Landeswaldgesetzes...
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Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Neuruppin

Datum: 22.01.2001 Arbeitsgruppe „Reiten im Land Brandenburg“Änderungsvorschläge zum Landeswaldgesetz und zum Brandenburgischen Naturschutzgesetz entsprechend der Arbeitsgruppensitzung vom 10. Januar 2001 Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe, wie auf der letzten Beratung festgelegt, erhalten Sie hiermit die Hinweise des AFlE Neuruppin zu den Änderungsvorschlägen. BbgNatSchG § 51 Wegebenutzung Im Absatz 3 sollte...
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Gemeinsame Position des Landessportbundes Brandenburg e.V. und Vertreter der Sportarten Reiten, Wandern und Radfahren zur „Wegeproblematik“ im Rahmen der Novellierung des Landeswaldgesetzes

Präambel:Die Ansprüche unserer Gesellschaft an den Wald und die offene Landschaft als Erholungsraum sind gestiegen.Gründe dafür sind das Bedürfnis nach einer natürlichen Umgebung im Gegensatz zum urbanen Umfeld der Städte, eine hohe Mobilität und ein gestiegenes Gesundheitsbewußtsein.So nutzen auch die in den Vereinen organisierten Sportlerinnen und Sportler und nichtorganisierte Freizeitsportler...
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Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz

Die Reiter betreffende Auszüge aus dem am 16. November 2000 vom Landtag verabschiedeten neuen  Landeswaldgesetz in Rheinland-Pfalz – vorbehaltlich der Verkündung Im Gesetz- und Verordnungsblatt (Internet-Fassung des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz) § 3 Begriffsbestimmungen (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft...
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Bemerkung der VFD

Von seiten der Reitverbände wird die Notwendigkeit für eine Änderung des Waldgesetzes sehr wohl gesehen! Alle weiteren Bemühungen, mit bestehendem Waldgesetz die Bedingungen für das Reiten in Brandenburg zu verbessern (= Ausweisung von „Reitwegen“ & „Reitgebieten“), sind dazu verurteilt, Stückwerk zu bleiben. Der dafür erforderliche immense Verwaltungsaufwand und die damit...