Der VFD – Ausbildungshof
VFD-Ausbildungshof — zum Wohle der Pferde, Reiter, Fahrer und des Betriebs!
Die VFD steht für gute, pferdegerechte Ausbildung von Pferd, Reiter und Fahrer. Anerkannte VFD-Ausbildungshöfe gewährleisten dem Reit- / Fahrschüler Unterricht, der Pferd und Mensch Spaß macht und die VFD-Philosophie vom Pferd als Partner des Menschen (nicht als Sportgerät) erfüllt. Pferdehalter, die ihr eigenes Pferd in einem VFD-Ausbildungshof ausbilden lassen, können sich darauf verlassen, dass dort nur mit pferdegerechten Methoden gearbeitet wird, die das Vertrauen des Pferdes zum Menschen fördern. Auf VFD-Ausbildungshöfen werden die Pferde artgerecht gehalten und freundlich behandelt. Ziel der VFD-gemässen Ausbildung ist unabhängig vom Reit- / Fahrstil oder der Pferderasse ein sicherer und erholsamer Umgang mit dem Pferd im Gelände.
Pferdebetriebe und Höfe in Berlin und Brandenburg können sich als VFD-Ausbildungshof anerkennen lassen. Sie können mit der Anerkennung werben, werden in die Liste der VFD-Ausbildungshöfe aufgenommen und von der VFD an Interessierte empfohlen. Sie können VFD-Veranstaltungen und Vorbereitungskurse zu den VFD-Prüfungen durchführen und Prüfungen von einem VFD Prüfungsberechtigten abnehmen lassen. Ihre Veranstaltungen werden in das Programm der VFD aufgenommen.
Ein VFD-Ausbildungshof muss folgende Kriterien erfüllen:
- Der Leiter des Betriebes muss eine fachliche Eignung nachweisen (VFD Übungsleiter, Trainer FN oder gleichwertige Ausbildung) und VFD-Mitglied sein.
- Die Pferdehaltung muss den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ vom Bundesministerium für Landwirtschaft erfüllen (i.d.R. Gruppenauslaufhaltung).
- Für die Ausbildung von Reitern / Fahrern müssen geeignete Pferde und geeignete und passende Ausrüstung vorhanden sein (mindestens ein StVO-gemässes Ein- und ein Zweispännerfahrzeug für die Fahrausbildung).
- Für die Ausbildung muss ein geeigneter Reitplatz und geeignetes Gelände vorhanden sein (möglichst ausserdem Roundpen, Trailstrecke)
- Die „Leitlinien Tierschutz im Pferdesport“ des Bundesministerium für Landwirtschaft müssen bei der Beanspruchung der Pferde eingehalten werden.
- Der Betrieb muss Mitglied in einer gesetzlichen Berufsgenossenschaft sein und eine Tierhalter-, Reitlehrer- und Betriebshaftpflichtversicherung haben.
Anerkennungsverfahren um VFD-Ausbildungshof zu werden.
- Der Betrieb stellt einen formlosen Antrag bei der VFD und reicht dazu Kopien der erforderlichen Versicherungspolicen und reiterlichen / Fahrqualifikation sowie 4 Vorschläge für Unterrichtsthemen ein.
- Er bezahlt einmalig 100,- € an den VFD Landesverband (Aufwandsentschädigung für die Prüfungskommission).
- Eine Kommission der VFD (mindestens 2 Personen) besichtigt den Betrieb nach vorheriger Absprache. Die Kommission wählt 2 von den vorgeschlagenen 4 Unterrichtsthemen aus, die bei dem Besichtigungstermin als Lehrprobe vorgeführt werden.
- Die Kommission bewertet den Betrieb anhand des Bewertungsbogens für VFDAusbildungshof. Der Betrieb erhält eine Kopie des Bewertungsbogens.
- Nach Zustimmung des VFD-Bundessportwartes erhält der Betrieb die Anerkennung als VFDAusbildungshof (Urkunde und Stallplakette).
Die VFD kann den Betrieb jederzeit wieder besichtigen. Sollten die Kriterien für einen VFDAusbildungshof nicht mehr eingehalten werden, kann die Anerkennung widerrufen werden
Antrag auf Anerkennung als VFD Ausbildungshof