HistorieReitrecht

Gemeinsame Position des Landessportbundes Brandenburg e.V. und Vertreter der Sportarten Reiten, Wandern und Radfahren zur „Wegeproblematik“ im Rahmen der Novellierung des Landeswaldgesetzes

Präambel:
Die Ansprüche unserer Gesellschaft an den Wald und die offene Landschaft als Erholungsraum sind gestiegen.
Gründe dafür sind das Bedürfnis nach einer natürlichen Umgebung im Gegensatz zum urbanen Umfeld der Städte, eine hohe Mobilität und ein gestiegenes Gesundheitsbewußtsein.
So nutzen auch die in den Vereinen organisierten Sportlerinnen und Sportler und nichtorganisierte Freizeitsportler unter Beachtung gegenseitiger Rücksichtnahme Teile des Waldes, um zu wandern, zu reiten und Rad zu fahren. (Sport- ein förderwürdiges Recht!)Um den Wald und die offene Landschaft als Lebens- und Erholungsraum, als Nahrungsquelle und Rohstofflieferant zu erhalten, ist es erforderlich die unterschiedlichen Nutzungs-, und Beanspruchungsformen auf gesetzlicher Grundlage gesellschaftlich verbindlich zu regeln.
Der Landessportbund Brandenburg mit seinen Landessportverbänden, insbesondere mit dem Brdbg. Wandersport- und Bersteigerverband eV., dem Brdbg. Radsportverband eV. und dem Landesverband der Reit- und Fahrvereine Bln.- Brdbg. e.V.vertritt im Prozess der Novellierung des Landeswaldgesetzes folgende Positionen:

  • Zwischen den betroffenen Landessportverbänden besteht Konsens darüber, dass die im engeren Verflechtungsraum rund um Berlin gekennzeichneten Wander-  und Radwanderwege für die Reitwegeausweisung tabu sind.
  • Die vom „Speckgürtel“ weiter entfernt gelegenen Gebiete des äußeren Entwicklungsraumes bedürfen für den Pferdesport einer Flächenausweisung.  Dies sollte auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und er Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen erfolgen. 
  • Bei der Ausweisung und Kennzeichnung von Reit- und Fahrwegen, die außerhalb des inneren Verflechtungsraumes liegen, sind die Interessen anderer Nutzergruppen wie, Erholungssuchender, der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. 

Fazit: Notwendigkeit regionaler Kommunikation Und Zusammenarbeit! 

Der Landessportbund Brandenburg mit seinen betroffenen Natursportverbänden fordert, die Spielräume der bestehenden gesetzlichen Regelungen einschließlich der durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung verabschiedeten Erlasse zur Ausweisung und Kennzeichnung von Reit- und Fahrwegen, sowie Rad- und Wanderwegen in der Weise zu kommunizieren, dass Betroffene gehalten sind, in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung, der Forst sowie kommunaler Verantwortungsträger einschließlich der Unteren Naturschutzbehörde,  sich gemeinsam zu beraten und tragfähige Lösungen herbeizuführen