HistorieReitrecht

Zum Artikel “Forstamt weist 265 Kilometer Reitwege aus“ – vom 31.07.02

im Uckermark Kurier

Jahrelange Abstimmung mit „bis zu 20 Experten der unterschiedlichsten Behörden, Verbände und Unternehmen“ – für Reitwege ?? Was müssen Pferde heutzutage für Monster sein, dass ein derartiger Aufwand betrieben wird, um ihnen artgerechte Bewegung in der freien Natur zu gewähren. Oder fürchtet man sich vor Horden wilder Reiter, die von sonst woher zum Reiten in die Uckermark kommen, das Wild verscheuchen, Wanderer und Radfahrer über den Haufen galoppieren und die Wege zertrampeln könnten ? Die 0,16 einheimischen Reiter (wovon über die Hälfte jugendlich ist und sich zwei Drittel auf Turnierplätzen tummeln) und 0,3 Pferde (inkl. aller jungen, alten, Zucht- und sonstigen nicht-Reitpferde) pro Quadratkilometer Uckermark oder der gelegentliche Wanderreiter jedenfalls dürften den Aufwand wohl kaum rechtfertigen.

Oder worin besteht die Gefahr, wo liegt der Grund dafür, dass man nicht einfach wie jahrhundertelang selbstverständlich und für die Entwicklung unserer Kulturlandschaft sogar unverzichtbar zu Pferd die vorhandenen Wege in Feld und Wald benutzen kann ? Haben unsere Forstbeamten nichts Wichtigeres zu tun, als öffentliche Gelder in Arbeitszeit und Sachkosten für ein „Reitwegenetz“ zu stecken, was trotz allen guten Willens doch nur ein Puzzlewerk aus mehr oder weniger geeigneten Wegstrecken bleibt ?

Die Reitwegeausweisung ist eine undankbare Aufgabe der Forst, und es ist Herrn Olbrecht und seinem Team im Amt für Forstwirtschaft Templin zu verdanken, dass es in der Uckermark endlich überhaupt ein paar erlaubte Wege zum Reiten gibt. 

Schuld an dem zu betreibenden Aufwand ist das Brandenburgische Landeswaldgesetz. 

Während sich Fußgänger und Radfahrer nach Gusto den kürzesten, schönsten, den Weg am See oder zur nächsten Kneipe für ihre Erholungstouren durch Brandenburgs Wälder aussuchen können, ist Reiten ausschließlich auf „ausgewiesenen Reitwegen“ gestattet – Abweichen bei Ordnungsstrafe verboten. 

Der Vergleich zwischen ausgeschilderten Rad- oder Wanderwegkilometern und Reitwegen „lahmt“ daher gewaltig.

Pferdetourismus boomt in der ganzen Republik, 4 Pferde im ländlichen Raum sichern einen Arbeitsplatz (Futtermittel, Urlaub auf dem Bauernhof, Landwirtschaft, Gastronomie, Tierärzte, Hufschmiede, Einzelhandel von der Reithose bis zum Pferdetransporter, Versicherungen, usw. – Quelle: stat. Bundesamt). In den meisten Bundesländern ist Reiten auf allen Feld- und Waldwegen erlaubt. Ausgerechnet das spärlich besiedelte Brandenburg hat die restriktivste Regelung ! 

Im Januar 2001 hat der Landtag eine deutliche Liberalisierung des Waldgesetzes beschlossen. Es wird Zeit, dass gesetzlicheTaten folgen, bevor der Wirtschaftsfaktor Pferd der Uckermark auch noch verloren geht. Bis dahin könnten aber wenigstens die kommunalen Waldeigentümer wie die Städte Prenzlau und Templin in Umsetzung der neuen Reitverordnung mit gutem Beispiel vorangehen und in ihren Wäldern alle Wege zum Reiten freigeben.

Hilke Patzwall

Vereinigung der Freizeitreiter und -Fahrer Deutschlands e.V. (VFD)

Kreisverband Uckermark

Artikel – (leider nicht ganz vollständig)