HistorieReitrecht

Entwicklung des Reit- und Fahrtourismus in Brandenburg

Protokoll
Colloquium zum Thema: Entwicklung des Reit- und Fahrtourismus in Brandenburg; Schaffung rechtlicher Voraussetzungen
Veranstalter: Ministerium für Landwirtschaft Umweltschutz und Raumordnung
Datum: 02.02.2000

Tagesordnung:
1. Potenzen des Reit- und Fahrtourismus für die Entwicklung des ländlichen Raumes
2. Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen einschließlich Finanzierungsmodelle

Anwesende, siehe Einladung

Staatssekretär Dr. Bentrup begrüßt die Anwesenden und beschreibt die Ausgangssituation. Er weist darauf hin, daß den Notwendigkeiten, die sich aus der Entwicklung des Tourismus mit dem Pferd ergeben, mit entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen Rechnung getragen werden müsse. Die derzeitige Gesetzgebung biete eine ungenügende Grundlage. Er leitet daraus ab, daß
1. die rechtliche Situation neu gestaltet werden müsse
2. über die Art der Umsetzung geredet werden müsse.

Er hält die derzeitige Reitregelung u.a. auch deshalb für unzureichend, weil sie für Wald und Flur nicht einheitlich zudem in beiden Fällen sehr restriktiv geregelt ist. Darüberhinaus sollte sie in generelle Regelungen zur Nutzung der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung einbezogen werden.
Dr. Bentrup betont, daß die Zusammenführung der Zuständigkeiten in einem Ministerium die Chance biete, mehr Rechtssicherheit auf einheitlicher Grundlage zu schaffen.
Dr. Bentrup favorisiert auch weiterhin daß Reiten und Fahren auf gekennzeichneten Wegen, stellt aber auch die Möglichkeiten einer Freigabe zur Diskussion.
Er weist darauf hin, daß auch die Reitmöglichkeiten in der freien Flur Berücksichtigung finden sollten, z.B. sollte auch über Finanzierungsmöglichkeiten für Reitwege auf Ackerrandstreifen nachgedacht werden (Anpacht).
Das Land sieht er in erster Linie für die Finanzierung von Fernreitwegen in der Pflicht. Handlungsbedarf für das Land sieht Dr. Bentrup vorrangig in der Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Regelung.
Er stellt zur Diskussion, inwieweit überhaupt bezüglich des Reitens und Fahrens in der Natur ein entwicklungsfähiges Tourismuspotential vorhanden ist und ob die Nutzung dieses Potentials überhaupt gewollt ist. Er weist darauf hin, daß Tourismus generell für weite Teile des ländlichen Raumes in Brandenburg der einzige entwicklungsfähige Zweig ist.

Diskussion

Herr Schmidt, BTE
hält für den Anschub der touristischen Entwicklung eine Kennzeichnung von Reitwanderrouten lift notwendig und empfiehlt eine Handhabung analog der Ausweisung von Wander- und Radwanderwegen, das heißt, daß diese Kennzeichnungen als Empfehlung und Orientierungshilfe dienen sollten, jedoch keine Festlegung auf nur diese Wege bedeuten dürfe. 
Damit sollte ein Beitrag zur Schaffung einer touristenfreundlichen Infrastruktur geleistet werden, Herr Schmidt betont die Notwendigkeit der Imagepflege Brandenburgs als reiterfreundliches Land, was eins Liberalisierung des Reitrechtes nötig mache. Er verweist auf die große Nachfrage bis hin nach Nordrhein-Westfalen, die sein, Unternehmen als Reaktion auf jüngste Veröffentlichungen zu verzeichnen habe, wie auch auf die stets folgende Enttäuschung, wenn er die derzeitige Reitregelung darstelle. Er verweist darauf, daß es wissenschaftliche Bedarfsanalysen bisher nicht gebe.

Frau Kray, Verwaltung der Großschutzgebiete
verweist darauf, daß die Satzungen der Großschutzgebiete Reiten und Fahren als naturverträglich eingestuft habe und kein Problem in der freien Benutzung der Wege durch Reiter sehen, soweit sie sich im Rahmen genereller Richtlinien für die Erholung In Großschutzgebieten bewegen, Sie drückt Ihre Verwunderung aus, daß sie in keinem anderen Bundesland bisher eine flächendeckende Reitwegeausweisung gesehen habe.

Frau Krause, Vereinigung der Waldbesitzer
äußert sich sehr kritisch zur Forderung ihrer Vorredner nach einer Liberalisierung, und sieht besonders die finanziellen Interessen der Waldbesitzer gefährdet und mißachtet. 

Dr. Bentrup
verweist sie daraufhin darauf, daß Waldbesitzer ein Betreten ihres Besitzes zum Zwecke der Erholung zu dulden hätten, über einen finanziellen Schadensausgleich noch nachgedacht werden solle.

Frau Haase, Af Flurneuordnung Neuruppin
meint, daß die Reiterhöfe sich stärker einbringen müssten.

Herr Flebelkorn. Landurlaub in Brandenburg
bemerkt, daß 1/4 der Nachfrage nach Landurlaub sich auf aktivitäten mit dem Pferd beziehen.

Herr Repkow, Alt Borgsdorf
spricht sich gegen eine generelle Freigabe der Wege für das Reiten aus.

Herr Heiser, Tourismusverb. Döberitzer Heide
verweist darauf, daß, wenn denn eine Entwicklung des Tourismus mit dem Pferd gewollt sei, eine Überreglementierung ausgeschlossen sei.
Im Einzelfall sollten Lösungen auf kommunaler Ebene gefunden werden.

Frau Krause
meint, bei einer generellen Freigabe mit der Möglichkeit der Einschränkung seien derart viele Verbotsschilder nötig, daß die Kosten dafür die derzeitigen für die Reitwegeausweisung überschreiten würden 
Zum Thema Reitabgabe möchte sie diese direkt zu Gunsten der Waldbesitzer gezahlt sehen.

Herr Fritsch, Landesverb. der Reit- und Fahrvereine
verweist auf den Wirtschaftsfaktor Pferd: derzeit ca 30 000 Pferde in Brandenburg.

Dr. Bentrup
schlägt vor, Regelungen stärker auf die kommunale Ebene zu verlagern. Er weist darauf hin, daß es für die Erhebung einer Reitabgabe derzeitig keine rechtliche Grundlage gebe, eine solche Abgabe aber diskutiert werden müsse, ebenso in weicher Form sie erhoben werden solle örtlich gebunden bei Notwendigkeit oder landesweit in Form einer Solidargemeinschaft; auch die Höhe könne diskutiert werden.

Herr Knuth
bejaht die Entwicklung des Tourismus mit dem Pferd verweist bezüglich der von Frau Kray, aufgeworfenen Frage nach der rechtlichen Regelung in anderen Bundesländern auf die
Internetseite der reitl. Vereinigung, dort seien die Gesetze aller Bundesländer abrufbar.
Er verweist auf Sachsen-Anhalt und Hessen, die die reiterfreundlichsten Regelungen hätten. Er hält eine Regelung, die beim generellen Verbot bleibt und nur die Möglichkeit der Ausweisung von freien Reitgebieten vorsehe weder für praktikabel, dies habe schon einmal nicht geklappt, noch für geeignet den großen Imageverlust Brandenburg als Reiterland wieder wettzumachen.
Er ist der Meinung, die Wege müßten grundsätzlich freigegeben werden, vorbehaltlich der Möglichkeit einer Beschränkung auf Reitwege in Verdichtungsräumen. Daher würde sein Verband auch die derzeit laufende Volksinitiative unterstützen.
Gebühren lehne er ab, weil dar Verwaltungsaufwand die Höhe der zu erwartenden Einnahmen überschreiten würde, zum anderen wieder nur die organisierten Reiter zahlen würden, während die unorganisierten Freizeitreiter nicht faßbar seien.

Frau Budde, VFD
spricht sich ebenfalls für eine generelle Freigabe mit der Möglichkeit der Einschränkung in Ballungsräumen aus, wobei es für diese Einschränkung klar definierte Kriterien geben müsse und dies nicht der Willkür Einzelner überlassen bleiben dürfe. In Ballungsräumen müßten die festgelegten Reitwege auch tatsächlich reiterfreundlich und konfliktvermeidend ausgewiesen werden. Sie verweist auf erste positive Ansätze im Forstamtsbereich Borgsdorf, wo Reitspur und Weg getrennt oder parallel geführt wurden. bzw. in weniger stark vom Erholungsverkehr frequentierten Bereichen eine sehr großzügige Ausweisung erfolgte, aber auch auf Negativbeispiele aus dem selben Forstamtsbereich. Zur Frage einer zweckgebundenen Abgabe weist Frau Budde darauf hin, daß in diesem Punkt der Meinungsbildungsprozeß im VFD noch nicht abgeschlossen sei. Als persönliche Meinung macht sie deutlich, daß die Einrichtung geeigneter und konflikarmer Reitwege in Verdichtungsräumen nach obigem Beispiel tatsächlich Geld koste, dagegen im übergroßen Teil Brandenburgs keine Kosten durch das Reiten entstünden. Sollte eine Liberalisierung des Reitrechtes wie Dr. Bentrup deutlich machte, ohne finanziellen Beitrag der Reiter nicht zu haben sein, so würde sie persönlich eine in der Höhe am tatsächlichen Bedarf orientierte landesweite zweckgebundene Umlage akzeptieren, andererseits sei auch eine tätige Mitwirkung betroffener Reiterhöfe denkbar. Es müsse jedoch auch tatsächlich eine Gegenleistung geboten werden.

Herr Heiser
meint, daß die Reiterhöfe selbst sich stärker für ihre Reitwege engagieren müßten. Er verweist auf ein Beispiel aus der Döberitzer Heide wo 6 Reiterhöfe gemeinsam einen 3km langen Reitweg eingerichtet hätten.

Herr Schmidt
stellt die Frage: Gebühr wofür ? – für Festlegung auf unattraktive Wege oder für reiterfreundliche Wege? Bezüglich der Grundsatzfrage der Regel-Ausnahme-Regelung verweist er darauf, daß der übergroße Teil der Landesfläche dünn besiedelt sei, gegenüber einem sehr kleinen Ballungsraum, daher die generelle Freigabe zu befürworten sei. Er weist darauf hin, daß in peripheren Räumen auch die Frequentierung der Wanderwege äußerst gering sei, eine gemeinsame Nutzung durch Reiter daher konfliktfrei wäre.

Herr Rapkow
möchte eine einheitliche Regelung auch für die freie Flur und möchte, daß in Gebieten mit Reitwegeausweisung die Forst auch in der freien Flur die Zuständigkeit dafür bekommt, um Reitwege besser koordinieren zu können. Er räumt inzwischen ein, daß die Notwendigkeit zur Reglementierung vor allem in Verdichtungsräumen bestünde.

Frau Budde
weist darauf hin, daß der Drang von Reitern In den Wald u.a. deshalb zunehme, weil die Räumlichkeiten in der freien Flur einerseits durch die Gesetzgebung andererseits auch durch die Folgen der Flurbereinigung immer weiter schwinden. Dazu käme, daß Öffentliche Verkehrswege aufgrund des zunehmenden Straßenverkehrs praktisch nicht mehr nutzbar seien das ländliche Wegenetz durch Einziehung schrumpfe und die verbleibenden Wege befestigt und damit für das Reiten unattraktiv würden. Sie meint daher, daß in alle Überlegungen auch die Reitmöglichkeiten in der freien Flur mit einbezogen werden müßten.

Herr Frisch
verweist noch einmal darauf, daß bei allen neu anstehenden Entscheidungen die Landesentwicklung im Auge behalten werden müsse, man daher nicht nur vorn Ist-Stand ausgehen dürfe.
Er fordert landespolitische Entscheidungen ein, die über den Leitfaden hinausgehen. Er verweist noch einmal auf die Arbeit des BTE, die die Notwendigkeit solcher Entscheidungen belegen würde.

Herr Dr. Bentrup
faßt die Ergebnisse der Diskussion zusammen.
Er konstatiert ein klares Ja zur Entwicklung des Tourismus mit dem Pferd.
Erste Voraussetzung dafür sei die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Dabei sollten Waldgesetz und Naturschutzgesetz diesbezüglich in Einklang gebracht werden.
Es stelle sich noch die Frage nach dem Regel- Ausnahme-Verhältnis und bringt auch die Möglichkeit der Beschränkung auf bestimmte Wegbreiten zur Erwähnung.
Er bestätigt, daß die Regelungen anderer Bundesländer geprüft werden sollen, ganz besonders auch im Hinblick auf die damit gemachten Erfahrungen.
Er betont noch einmal, daß jedwede Neuregelung ein Finanzierungskonzept beinhalten müsse und er eine zweckgebundene, gesetzlich verankerte Reitabgabe für unabdingbar halte. Diese Reitabgabe solle Schadensausgleichszahlungen ermöglichen, zu Anlage separat geführter Reitwege in Ballungsräumen dienen zu überlegen sei auch die Anpachtung von Ackerrandstreifen. Eine Reitabgabe solle landesweit und landeseinheitlich erhoben, aber entsprechend der Notwendigkeit verwendet werden.
Als Verwaltungsinstitution biete sich die Forstverwaltung an, über alternative Strukturen sei nachzudenken. Maßnahmen sollen sich auch auf das öffentliche Wegenetz. erstrecken.
Abschließend macht er deutlich, daß entsprechende rechtl. Regelungen so bald als möglich getroffen werden müßten.