HistorieReitrecht

Amt für Forstwirtschaft Lübben

Untere Forstbehörde

Sehr geehrte Frau Patzwall,

mit Ihrem Schreiben vom 25.09.01 haben Sie mich gebeten, Sie über den Stand der Ausweisung des Reitwegenetzes im Bereich des Amtes für Forstwirtschaft Lübben zu informieren. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass 1994 in meinem Amtsbereich ca. 160 km Reitwege im Wald ausgewiesen wurden. Zusätzlich stehen für das Reiten im Wald die vorhandenen öffentlichen Wege zur Verfügung. Ich bin jederzeit zur Ausweisung weiterer Reitwege im Wald im Rahmen der Möglichkeiten meines Amtes bereit, wünsche mir jedoch in dieser Frage manchmal eine kooperativere Zusammenarbeit mit den Reiterhöfen. Wenn sich für einzelne Reiterhöfe ein zusätzlicher Bedarf an Reitwegen ergibt, reicht es meiner Meinung nach nicht aus, eine entsprechende Forderung nach Ausweisung neuer Reitwege an die Forstbehörde zu richten. Hier ist eine aktive Beteiligung der Reiter bzw. der Reitunternehmen bei den notwendigen Abstimmungen und Einvernehmensregelungen mit den Waldbesitzern erforderlich. Nicht zuletzt geht es hier um Vereinbarungen zwischen den Reitern und den Besitzern oder Eigentümern der Waldwege bezüglich der Verkehrssicherungspflichten sowie der Abgeltung von Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden. Nur so ist die Ausweisung weiterer Reitwege im Wald im Interesse der Reiterhöfe unter Berücksichtigung der Befindlichkeiten der Waldbesitzer sowie anderer Waldnutzer möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Rupp
Oberforstmeister