HistorieReitrecht

Amt für Forstwirtschaft Belzig

Untere Forstbehörde

Stand Ausweisung von Reitwegen gemäß § 20 Abs. 3 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaIdG) vom 17. Juni 1991 (GVBI. I S. 213)

Sehr geehrte Frau Patzwall,

in der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die Ausweisung von Reitwegen im Wald. Das Amt für Forstwirtschaft Belzig hat ständigen Kontakt zu den hier ansässigen Reiterhöfen bzw. Pferdebesitzern um günstige Varianten für deren Betrieb aber auch für andere den Wald geltenden Interessen zu erarbeiten.
Der Wald wird auf vielfältige Weise von den verschiedensten Bevölkerungsgruppen zur Erholung genutzt. Ein tolerantes Miteinander und die Achtung der Gesetzgebung im Wald und offener Landschaft ist dafür Grundvoraussetzung.
Die untere Forstbehörde Belzig bemüht sich dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Mit freundlichem Gruß

Amt. Leiter des Amtes

Kroop
Oberforstrat