HistorieReitrecht

Amt für Forstwirtschaft Rathenow

Untere Forstbehörde

Stand Ausweisung von Reitwegen gemäß § 20 Abs. 3 LWaIdG
Sehr geehrte Frau Patzwall,

das Amt für Forstwirtschaft Rathenow hatte Anfang des Jahres 2001 ca. 370 km ausgewiesene Reitwege. Bereits im November 2000 wurde ein Ausweisungsverfahren gemäß Reitverordnung von weiteren Reitwegen begonnen. Dieses konnte im Juni 2001 mit der Ausweisung von 26 km Reitwegen abgeschlossen werden. In den nächsten Tagen wird ein Auslegungsverfahren von nochmals 32 km Reitwege eröffnet, sodass ich davon ausgehe Ende des Jahres 2001 ca. 428 km Reitwege in meinem Amtsbereich ausgewiesen zu haben.

Wie Sie meiner Ausführungen entnehmen können, ist die Ausweisung von Reitwegen im Amt für Forstwirtschaft Rathenow – unabhängig von den in Ihrem Schreiben erwähnten Schriftstückes des Minister Birthler von 10. Januar 2001 – ein permanenter Prozess. Dieser richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum einen an den konkreten Bedürfnissen der ortsansässigen Reiter als auch an den Interessen anderer Nutzer (Wanderer, Waldeigentümer, Jäger usw.) aus.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Leiter des Amtes
Magritz
Frostdirektor

http://www.forst.rathenow.brandenburg.de/