Zum Artikel “Forstamt weist 265 Kilometer Reitwege aus“ – vom 31.07.02
im Uckermark Kurier Jahrelange Abstimmung mit „bis zu 20 Experten der unterschiedlichsten Behörden, Verbände und Unternehmen“ – für Reitwege ?? Was müssen Pferde heutzutage für Monster sein, dass ein derartiger Aufwand betrieben wird, um ihnen artgerechte Bewegung in der freien Natur zu gewähren. Oder fürchtet man sich vor Horden wilder...
Brief der VFD Kreisverband Uckermark an die Behörden
Brief der VFD Kreisverband Uckermark an die Kreisverwaltung Uckermark Amt für Flurneuordnung Prenzlau Stadtverwaltung Prenzlau Kreistagsfraktionen / Stadtfraktionen Tourismusverband Uckermark 29.10.02 Sehr geehrte Damen und Herren in der Uckermark werden immer mehr öffentliche Wege asphaltiert. Wir Reiter hatten bisher auf den unbefestigten Sand-Kies-Wegen oder den Kopfsteinpflasterstrassen mit seitlichem Sommerweg gute...
Anfrage der Reitverbände an Birthler vom 22.05.02
22. Mai 2002 Reitrecht in Brandenburg Sehr geehrter Herr Minister Birthler, wir beziehen uns auf Ihren Brief vom 18. Juli 2001, in dem Sie mitteilen, dass Sie die zuständige Abteilung im MLUR mit der Erarbeitung eines Referentenentwurfs zur Änderung des LWaldG auf Basis des Vorschlags der Arbeitsgruppe „Reiten in Brandenburg“...
Antwort vom MLUR zur Anfrage der Reitverbände
27. Juni 2002 Reitrecht in BrandenburgIhr Schreiben vom 22. Mai 2002 Sehr geehrter Herr Dr. Dankert, Sehr geehrte Frau Patzwall, Herr Minister Birthler dankt für Ihr Schreiben vom 22.5.02. und hat mich gebeten Ihnen zu antworten. Ich bedaure, dass Sie in der geänderten Reitverordnung keine positive Entwicklung zu erkennen vermögen....
Treffen der Reitverbände am 10.07.02 in Ladeburg
Reiten im Wald – tut sich denn gar nichts mehr? Liebe Freunde, der Schein trügt. Weder haben die Reitverbände ihre Bemühungen eingestellt, noch ist das durch die Volksinitiative geweckte Interesse an der Problematik im Landtag erloschen. Auf Initiative des Landtagsabgeordneten Reinhold Dellmann (SPD) fand am 10.07.02 in Ladeburg (bei Bemau) ein...
Forderungen der VFD an ein neu zu formulierendes BrandenburgischesNaturschutzges
Reiten als naturverträgliche Form der Erholung muss in Brandenburg grundsätzlich unter das allgemeine Betretungsrecht der Wege zu Erholungszwecken fallen und daher: auf allen Feldwegen ausserhalb der Nutzzeit auf allen ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen (Stoppelfelder, Feldraine, Stillegungsflächen usw.) auf allen Wanderwegen, die breit genug für eine Kutsche sind in Schutzgebieten auf allen...
Stellungnahme zum 1. Referentenentwurf des BbgNatSchG
von der Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) Landesverband PferdesportBerlin-Brandenburg e.V. und der Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland e.V. (VFD) Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. 19. März 2003 Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG),hier: Pferdesport in Brandenburg Sehr geehrter Herr Minister Birthler, wir bedanken uns herzlich für die Zusendung des Referentenentwurfs zur...
Stellungnahme zum 2. Referentenentwurf vom BbgNatSchG
von der Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) Landesverband PferdesportBerlin-Brandenburg e.V. und der Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland e.V. (VFD) Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. 14. Mai 2003 Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG),Zweiter Referentenentwurf vom 08. April 2003 Sehr geehrter Herr Stöcker, dem zweiten Referentenentwurf des Brandenburger Waldgesetzes (Fassung vom 08.04.03)...
Begründung zur Reitregelung vom 15.07.2003
Aus systematischen Gründen wird der bisherige §45 als Absatz 1 und der bisherige § 51 Abs. 3 als Absatz 2 eingefügt. Das Betreten der freien Landschaft ist nunmehr ausschließlich in § 44 geregelt. Die Überschrift zu § 44 wird dementsprechend angepasst. Absatz 1 regelt die Betretungsrechte der Erholungssuchenden. Der Grundstückseigentümer...
Reitregelung vom 15.07.2003
§ 44 Betreten der freien Landschaft (1) In der freien Landschaft darf jedermann private Wege und Pfade, Wirtschaftswege, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen und Wirtschaftswegen Rad fahren sowie auf Wirtschaftswegen...