HistorieReitrecht

Brief von Dr. Peter Dankert an Minister Birthler

07.03.2001

LANDESVERBAND PFERDESPORT BERLIN-BRANDENBURG E.V. 
Mitglied In der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V.(FN)

Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
Herrn Minister Wolfgang Birthler

Position der Pferdesportverbände zum Arbeitsstand der Arbeitsgruppe „Reiten im Land Brandenburg“ im MLUR zu bisher ungeklärten Sachverhalten / Vorschlägen zu weiteren erforderlichen Maßnahmen / Aufgaben der Arbeitsgruppe Sein geehrter Herr Minister Birthler die abgestimmte gemeinsame Zielstellung „Verbesserung der Situation für das Reiten und Fahren im Land Brandenburg“ zur Förderung des Wirtschaftsfaktors Pferd sowohl im Pferdesport wie insbesondere auch über die Erweiterung der Angebote des Tourismus mit dem Pferde ist Ausgangspunkt für meine folgende Einschätzung.

  1. Sachstand Die Arbeitsgruppe „Reiten im Land Brandenburg“ hat zielstrebig die ihr gestellte Aufgabe bearbeitet. Der Landtag hat: den Gegenstand der Volksinitiative „Allgemeine Gestattung des Reitens (und Fahrens) auf allen Wegen und Straße im Wald abgelehnt (Drucksache 3/2232-B) dagegen mit seiner Entschließung „Herbeiführung einer Erweiterung des Reitwegenetzes (und Fahrwegenetzes) die Notwendigkeit für diesbezügliche Maßnahmen anerkannt (Drucksache 3/23123-B). ggf. die Umkehrung des  § 20 Abs. 3 des Bbg Wald G entsprechend Protokoll der Landtagssitzung am 25.02.20O1 Die Arbeitsgruppe arbeitet daraus schlussfolgernd zur Umsetzung dieser Entschließung des Landtages an Entwürfen von: Textvorschlägen für eine Änderung des  § 20. Abs. 3 des Bbg L Wald G eine Neufassung der Regelungen zum Reiten im  § 51 des Bbg Nat Sch G Die Arbeitsgruppe soll abschließend am 14 März 2001 die Änderungen Gesetzestexte beraten Die Verbände sollen bis zum 15 März 2001 „Eckpositionen“ für aus den geänderten Gesetzestexten zu fassenden untergesetzlichen Regelungen (Rechts VO) einbringen.
  2. Bisher ungeklärte Sachverhalte / Vorschläge Derzeit kann nicht davon ausgegangen werden, dass zu folgenden Punkten Konsens In der Arbeitsgruppe erreicht wurde: Regelungen für des Gespannfahren. insbesondere im Wald Generelle Freigabe aller Brandschutzstreifen und Leitungstrassen Gasleitungstrassen. die künftig ohne Kennzeichnung für das Reiten und ggf. Fahren nutzbar, also nicht mehr auf das „ausgewiesene Wegenetz“ angerechnet werden sollen Freigabe und Kennzeichnung von „Reit-Pfaden“ neben ausgewiesenen Wander- und Radwegen als Alternative zur Sicherung eines durchgehenden Reit- und Fahrwegenetzes und zusätzlich zu den bereitbaren Wegen. Ausweisung von Reitgebieten (Freistellungsgebieten als grundsätzliche Regelung (nicht nur als „Alibi-Funktion“) Endgültige Klärung der Verkehrssicherungspflicht (Haftung) für gekennzeichnete Reit- und Fahrwege (Kennzeichnung nicht im Sinne der „Eröffnung eines regelmäßigen öffentlichen Verkehrs) Vorschläge zur Erhebung einer „Reitabgabe“ Verfahren zur Umsetzung der erforderlichen Novellierung / Gesetzesänderung
  3. weitere Arbeitsaufgaben / Forderungen der Verbände Grundsätzlich ist von folgenden Positionen auszugehen: Die Mitwirkung der Verbände zur praxisverbundenen Abstimmung hat sich über Jahre bewährt und muss weiterhin gewährleistet bleiben. Die vorn Landtag der Landesregierung aufgetragene Erweiterung des Reit- (und Fahrwege-) netzes und Einführung von Reitgebieten (Freistellungsräumen) kann bestenfalls eine schrittweise Verbesserung der Situation bewirken, die Verbände sehen eine „grundsätzliche Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ weiterhin als Grundlage für die Nutzung des Wirtschaftsfaktors Pferd (Tourismusentwicklung). Für die Erfüllung des vorgegebenen Auftrages Sind folgende Forderungen zu erfüllen: Weiterführung der Beratung auch nach dem 14. März 2001 zu den Vorschlägen für die Änderung der Gesetzestexte die Erarbeitung von „Eckpunkten“ für die Rechtsverordnungen Fortsetzung der Arbeit der Arbeitsgruppe im MLUR auch über die Erarbeitung der „Wegeregelung“ hinaus zur weiteren Entwicklung des „Wirtschaftsfakts Pferd“ im ländlichen Raum. Hinweis: Die Textvorschläge liegen den Verbänden derzeit noch nicht vor, eine Beratung / Abstimmung in den Verbänden ist damit bis zum 14. bzw. 15. März 2001 nicht möglich. Dies gilt auch für die Zuarbeit zu erforderlichen Rechtsverordnungen. Verbindliche Festlegung zur Verfahrensweise der Novellierung / Änderung der Gesetze mit Angabe des Verfahrens und Terminstellungen. Klärung der Frage „Reitabgabe“ Bisher steht dieser Vorschlag grundsätzlich gegen das erklärte Ziel der Landesregierung zur Förderung der Tourismus-Angebote und wird von den Verbänden nur bei Erlaubnis mit Verbotsvorbehalts-Regelung akzeptiert. Beratung zur Weiterführung der Dokumentation des landesweiten Reit- und Fahrwegenetzes. Sehr geehrter Herr Minister Birthler, Ich darf meine einleitende Feststellung wiederholen, wir arbeiten als Verbände gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Hause an der Erfüllung eines gemeinsamen Auftrages. Ich halte es deshalb für erforderlich, Ihnen die Position der Verbände in dieser Form konkret darzulegen und bitte Sie, daraus notwendige Arbeitsaufträge abzuleiten. Der bisher erreichte Arbeitsstand der Arbeitsgruppe reicht nicht aus, diesen Auftrag nachhaltig zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Danckert Präsident