Brandenburg hat eine neue Reitverordnung – ein Erfolg ??
MLUR-Minister Wolfgang Birthler (SPD) hat am 5.11.01 die bisherige Rechtsverordnung (RVO) zum Landeswaldgesetz (LWaldG) geändert. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Damit werden in Brandenburg noch schneller und noch mehr Strecken für das Reiten zur Verfügung stehen. Der hohe Verwaltungsaufwand hat hier in der Vergangenheit verhindert, dass die sehr guten...
Antwort von Birthler auf die Anfrage VFD vom 28.06.01
18.Juli 2001 Reitrecht in BrandenburgIhr Schreiben vom 28. Juni 2001 Sehr geehrte Frau Patzwall. vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben in dem Sie nochmals auf die unzureichende Situation für das Reiten und Gespannfahren in Brandenburg aufmerksam machen.Seit Beschlussfassung der Landesregierung für das weitere Vorgehen und der Vorlage des Berichtes der...
Stellungnahme zum Entwurf Neufassung der “Reitverordnung“
18.Juli 2001 Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe, vielen Dank für das informative Gespräch im MLUR am 12. Juli 2001. Wir begrüssen die nun festgelegte Vorgehensweise sehr (umgehende Neufassung der RVO, Referentenentwurf auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Reiten in Brandenburg“ im September mit anschliessendem Gesetzesänderungsverfahren). Gern kommen wir Ihrer Bitte...
Protokoll MLUR 12.07.01
Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Umsetzung rechtlicher Regelungen zum Reiten in Brandenburg Vermerk der Besprechung am 12. Juli 2001 im MLUR Herr Dr. Hoppe unterrichtete die Anwesenden zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Umsetzung rechtlicher Regelungen zum Reiten. Laut Entscheidung der Hausleitung sind diesbezüglich folgende Schritte veranlasst: 1. Änderung der Reitverordnung (ReitVO)...
Anfrage der Reitverbände an Minister Birthler
28.Juni 2001 Reitrecht in Brandenburg Sehr geehrter Herr. Minister Birthler, die „grüne Saison 2001“ der Pferdesportler ist in vollem Gange, doch nach wie vor krankt die Entwicklung des „Wirtschaftsfaktors Pferd“ in Brandenburg erheblich an den bekannten zu restriktiven gesetzlichen Bestimmungen. Der Landtag hat am 25.01.2001 mit Ablehnung des in der...
Reiten und Fahren in Brandenburg
Landeswaldgesetz – Stand 30.04.2001 Situation bisher: § 19 (3) LWaldG: Das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind im Walde nur auf Strassen und Wegen gestattet. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit dem Waldbesitzer. § 20 (3) LWaldG: „Das...
Arbeitsgruppe „Reiten in Brandenburg“
Vorschlag für eine Novellierung des § 19 und 20 des Landeswaldgesetztes 02.03.2001 Ausgehend von den bisherigen Erörterungen – einschließlich der Erfahrungen aus der Praxis – sollte bei der Novellierung das Landeswaldgesetzes bezüglich des Reitens gleichzeitig auch das „Fahren mit Fuhrwerken“ berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, neben dem §20 Abs3...
Formulierungsvorschlag BbgNatSchG vom 17.01.01
7.Januar 2001 AG „Reiten im Land Brandenburg“ hier: Geänderter Vorschlag für eine Neufassung der Regelung zum Reiten im BbgNatSchG § 51 Wegebenutzung (1) Wege für Fuß-, Rad- und Reitwanderer sollen markiert werden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Kennzeichnung dieser Wege durch die unteren Naturschutzbehörden oder die hierzu nach Absatz 2...
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände
Datum: 18.01.2001 AG „Reiten im Land Brandenburg“Stellungnahme der vertretenen Naturschutzverbände auf Grundlage der Gesetzesformulierungsvorschläge vom 01.12.2000 bzw. 04.12.2000 und der darauf folgenden Beratung am 10.01.2001 Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe. wir bedanken uns für die Möglichkeit der Äußerung zu oben genanntem Sachverhalt und nehmen zum Sachstand wie folgt Stellung: Die...
Reiten im Wald (Position des Waldbesitzerverbandes)
Datum: 15.01.2001 Der Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. begrüßt grundsätzlich die Aktivitäten zur Förderung des Reitsports und des Reittourismus. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume in Brandenburg. Allerdings kann der Forderung nach einer generellen Öffnung des Waldes für die Reiter nicht zugestimmt werden. Nach den Vorschriften des Landeswaldgesetzes...