Erläuterungen zum Referentenentwurf BbgNatSchG vom 09.12.2002
Kaum zu glauben, aber hoffentlich wahr: Brandenburgs Naturschutzgesetz und Waldgesetz werden in diesem Jahr im Sinne der Reiter und Fahrer geändert.Das gab der Brandenburgische Agrar-Staatssekretär Dietmar Schulze am 10. Dezember 2002 dem freudig staunenden Kreis der extra dazu ins Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung geladenen Vertreter von VFD, Landesverband...
Referentenentwurf BbgNatSchG vom 09.12.2002
Abschnitt 7 Erholung in Natur und Landschaft §44 Betreten der freien Landschaft (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes...
Stellungnahme des VFD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg
zum Brandenburger Waldprogramm sowie zum Gesetzentwurf Landeswaldgesetz 7. August 2002 Sehr geehrte Frau Knape, im Rahmen der Anhörung zum Brandenburger Waldprogramm wurden vom VFD-Landesverband sowie von vielen Einzelmitgliedern Diskussionsbeiträge geleistet und Forderungen gestellt. Nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Argumente anderer Träger öffentlicher Belange zum Brandenburger Waldprogramm möchte die VFD mit...
Novellierung des Brandenburger Waldgesetzes:
Anmerkungen der Pferdesportverbände zur Fassung vom 19.05.03(Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die gegenüber der vorherigen Fassung vorgenommenen Streichungen nicht übernommen die farbliche Kennzeichnung der Änderungen wurde erhalten BbgWaldG (Entwurf vom 21.03.03) § 19 Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht (1) Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr jedermann gestattet, soweit dem nicht...
Vorschläge zur Novellierung des LWaldG – zwei Variante
Zwei Vorschläge zur Novellierung des Brandenburger Landeswaldgesetz Reiten – Vorschläge zur Novellierung des Brandenburgischen WaldgesetzesVariante A Gesetz / Quelle Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)Vom 17 Juni 1991 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 11. Juni 1991 Seite 213 Letzte Änderung vom 5.11.1997 Gesetzestext § 20 Sportliche Betätigung in...
Argumente für die Umkehrung des Landes Wald Gesetz
Bisher gilt nach §20 Abs. 3 LWaldG : „Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt“. Die Umkehrung dieser gesetzlichen Regelung hin zur allgemeinen Gestattung des Reitens auf Waldwegen ist aus folgenden Gründen notwendig: Verwaltungsaufwand Die Situation für das Reiten und Fahren im Brandenburgischen Wald ist äußerst unbefriedigend. Die mit Waldgesetz,...