HistorieReitrecht

Erläuterungen zum Referentenentwurf BbgNatSchG vom 09.12.2002

Kaum zu glauben, aber hoffentlich wahr: Brandenburgs Naturschutzgesetz und Waldgesetz werden in diesem Jahr im Sinne der Reiter und Fahrer geändert.
Das gab der Brandenburgische Agrar-Staatssekretär Dietmar Schulze am 10. Dezember 2002 dem freudig staunenden Kreis der extra dazu ins Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung geladenen Vertreter von VFD, Landesverband Pferdesport, kommunalen Verwaltungen, Ämtern für Forstwirtschaft und Naturschutz bekannt. Drei Jahre nach der Volksinitiative, die mit über 30.ooo Unterschriften ein pferdefreundlicheres Waldgesetz forderte, haben sich das Potenzial des „Wirtschaftsfaktors Pferd“ für Brandenburg und der Unsinn der geltenden Überreglementierung offenbarendlich herumgesprochen.

Im Naturschutzgesetz wird ein generelles Nutzungsrecht der Feldwege für Reiter und Fahrer ohne die bisher zwingende Zustimmung des Wegeigentümers eingeführt. Nicht-öffentliche Wanderwege bleiben zwar für das Reiten und Fahren weiterhin tabu, allerdings soll die Untere Naturschutzbehörde davon Ausnahmen erteilen können. Dieses „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalts-Prinzip“ soll dann auch im neuen Waldgesetz gelten, was die immer von uns geforderte Umkehrung der jetzigen Regelung bedeutet: Reiten und Fahren wird ausserhalb von Ballungsgebieten (Berliner Speckgürtel) auf allen Wegen im Wald erlaubt, es sei denn, es ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen ausdrücklich verboten. Unklar ist noch, wie weit diese Liberalisierung auch in Schutzgebieten gelten soll. Ausdrücklich wurde von Herrn Staatssekretär Schulze betont, dass alle zur Zeit laufenden Verfahren zur Ausweisung von Reitwegen nach dem noch geltenden  §20 Abs. 3 LWaldG eingestellt werden. Das bedeutet für alle Brandenburger Reiter und Fahrer in der Praxis: Nicht beim Amt für Forstwirtschaft wegen neuer Reitwege drängeln, höchstens freundlich über die anstehende Gesetzesänderung aufklären, falls das noch nicht bis zu allen Forstleuten durchgesickert ist. Nutzt Kontakte und Zusammentreffen mit Förstern (und Jägern) lieber zum Auf- / Ausbau eines freundlichen Arbeitsverhältnisses, denn auch weiterhin bleiben wir für dauerhaften Erfolg der Liberalisierung auf Verständigung mit den anderen Waldnutzern angewiesen. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten des neuen Waldgesetzes ist Reiten auf nicht als Reitweg ausgewiesenen Waldwegen eine Ordnungswidrigkeit. Sollte es allerdings jetzt zu Ärger / Anzeigen / Bussgeldbescheiden deshalb kommen, meldet euch bitte umgehend bei mir. Dort, wo zur Zeit an einem „touristischen Reitwegenetz“ gearbeitet wird, wie in verschiedenen Grossschutzgebieten und in der Uckermark, ist die Mitarbeit der Reiter & Fahrer mehr denn je gefordert, um der Politik zu beweisen, dass der Wirtschaftsfaktor Pferd kein „Märchen“ ist, sondern nur auf dieDeregulierung des Reitrechts gewartet hat.

Die Regierungsfraktionen haben dank der Meinungsbildung einiger engagierter SPD-Abgeordneter prinzipielle Zustimmung zu den Neufassungen signalisiert. Hoffen wir, dass beide Gesetze auch wirklich so vom Landtag beschlossen werden; nutzt jede Gelegenheit, euren Landtagsabgeordneten über die Vorteile zu informieren und seine Unterstützung zu sichern ! Dann hätten sich die anstrengenden Diskussionen und vielen Stunden Arbeit wirklich gelohnt, und unser Brandenburg kann endlich zum Reiter-Traumland werden.

Hilke Patzwall

VFD Landesverband Berlin-Brandenburg