HistorieReitrecht

Brief der Reitverbände an Minister Birthler

21. November 2002

Reitrecht in Brandenburg/Neufassung Brandenburgisches Naturschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Minster Birthler,

um die positive Richtung der Entwicklung des Reitrechts in Brandenburg, die bei unserem Gespräch am 10. Juli 2002 in Ladeburg eingeschlagen wurde, nun mit der anstehenden Novellierung des BbgNatSG in die Tat umzusetzen, möchten wir nochmals an die für das Reiten und Fahren wesentlichen Punkte erinnern.

  1.  § 44 Absatz 2 Satz 2 streichen
  2. § 51 Absatz 3 in Bezug auf das Reiten und Gespannfahren streichen
  3. Reiten als naturverträgliche Form der Erholung muss in Brandenburg wie Radfahren grundsätzlich unter das allgemeine Betretungsrecht der Wege zu Erholungszwecken fallen und daher:auf allen Wegenaußerhalb der Nutzzeit auf allen landwirtschaftlichen Flächen (Stoppelfeder, Feldraine, Stilllegungsflächen, usw.)auf allen Wanderwegen, die breit genug für eine Kutsche sindSchutzgebieten auf allen Wirtschaftswegen

gestattet sein.

Erfahrungsgemäß gelingt es nicht mehr, den Referentenentwurf In wichtigen Punkten zu ändern, sobald dieser ins Beteiligungsverfahren geht. Da dies in Kürze geschehen soll bitten wir Sie, den Entwurf das BgbNatSG in den genannten Punkten im Sinne des Reitens und Gespannfahrens zu beeinflussen

Nach unseren Informationen ist jetzt eine schnelle Einflussnahme notwenig !


In der Hoffnung, dass sich Brandenburg dann endlich zu einem Pferdeland entwickeln kann, um dessen herrliche Landschaft uns ganz Deutschland beneiden wird,

verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert
Landesverband Pferdesport Berlin – Brandenburg e.V.

Hilke Patzwall
VFD Berlin – Brandenburg e.V.