Recht-AktuellReitrecht

Einwandschreiben der VFD zu den Wegesperrungen

Widerspruch gegen die Sperrung von Waldwegen für die Benutzungsarten Reiten und Gespannfahren

Zur Öffentlichen Auslegung Juni/Juli 2006

18.07.2006

Sehr geehrter Herr Magriz,
ich vertrete den Landesverband der Freizeitreiter und -fahrer Berlin-Brandenburg und damit einen Großteil der von den Sperrungen betroffenen Reiter und Gespannfahrer. Bundesweit sind ca. 50.000 Menschen über den VFD organisiert. Das Interesse an Brandenburg mit besonders reiter- und pferdefreundlichen Landschaften und Bodenverhältnissen wird durch uns stark beworben und unterstützt. Gerade im Landkreis Potsdam-Mittelmark engagiert sich die VFD sowohl personell als auch finanziell an touristisch für die Region wichtigen Projekten. Der Eigenanteil für ein LEADER+-Projekt, dass erst kürzlich vom LVLF bewilligt wurde, stammt aus Mitteln der VFD. Der Landkreis hätte diese Mittel nicht aufbringen können.
Mit diesem Hintergrund bedauert es der Vorstand meiner Vereinigung sehr, dass auch beim 2. Versuch eines Sammel- Wegesperrungsverfahrens die VFD bzw. die von uns vertretenden Waldnutzer nicht als Beteiligte des Verfahrens behandelt werden, sondern weiterhin in die Rolle der Hauptbetroffenen, mit denen Ihr Team Hoheit allen Anschein nach möglichst wenig zu tun haben will, gezwängt werden.

Folgende Punkte möchte ich zur Begründung dieser bürgerfeindlichen Einstellung aufführen:

  • Das letzte Verfahren wurde eingestellt, ohne dass die Bürger, die sich betroffen gefühlt haben und sich die Mühe gemacht haben ihre Betroffenheit zu äußern, auf ihren Einwand auch nur die kleinste Antwort oder Information erhalten hätten.
  • Mündliche Zusagen von Frau Reinhardt, dass bei den Erörterungsgesprächen auf Oberförstereiebene die Reiter/Fahrer eingeladen werden, wurden einfach nicht eingehalten.
  • In der Zwischenzeit gab es keine Hinweise dazu, wann in etwa mit einem neuen Verfahren zu rechnen ist. Selbst in den Oberförstereien konnte hierzu keine Auskunft gegeben werden.
  • Das 2. Verfahren wurde wieder in die allgemeine Urlaubszeit (Sommerferien in Berlin und Brandenburg) gelegt. Es liegt auf der Hand, dass dann viele Waldnutzer verreist sind.
  • Das 2. Verfahren wurde nicht mehr in den Gemeinde-Amtsblättern und –Aushängen bekannt gegeben, wie es das letzte Mal geschehen ist. Auch wenn das rein rechtlich vielleicht nicht notwendig ist, so hat dies natürlich die Folge, dass wesentlich weniger betroffene Personen von dem Verfahren Kenntnis nehmen. Wer liest schon die Landkreis-Amtsblätter – vor allem kurz vor den den Sommerferien!
  • Auch der Vorstand der VFD hat von dem Verfahren nur zufällig und erst eine Woche nach Veröffentlichung erfahren.
  • Wieder sind die Unterlagen unübersichtlich und schwer nutzbar. Die Karten sind schwer ausdruckbar, außerdem ist es sehr schwer sich als Nicht-Förster auf den Karten zu orientieren, da kaum Topographie darauf zu erkennen ist. So sind noch nicht mal die Lienewitzseen als Anhaltspunkte zu erkennen. Das Wegenetz ist auf den Karten nur sehr rudimentär eingezeichnet, so dass anhand der Karten oft nicht zu erkennen ist, ob es noch Alternativen gibt. Um die Wege im Gelände finden und prüfen zu können, muss man die Sperrungsabsichten in eine topographische Karte übertragen. Die Tabellen sind ebenfalls unübersichtlich, da nicht geordnet nach Oberförstereien etc.; die pauschale Angabe von 1-5 als Begründung ist kaum nachvollziehbarer als gar keine Begründung. Ergebnis dieser unübersichtlichen Unterlagen ist , dass für einige Wegnummern keine Angaben in der Tabelle zu finden sind und für andere kein Weg in der Karte eingezeichnet wurde und dass Wege aufgenommen wurden, die laut Erörterungsprotokoll aus der Sperrung herausgenommen werden sollten.

Sind Versteckspiel und Hinhaltetaktik wirklich die Mittel der Wahl, um Verbote für eine Nutzergruppe durchzusetzen?

Die VFD hat die Unterlagen zu o.g. Verfahren durchgearbeitet. Grundsätzlich sind wir mit der Sperrung einzelner Wege für das Reiten und/oder Gespannfahren einverstanden, wenn durch diese Nutzungsarten Gefahren oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Wald, andere Waldbesucher oder den Waldbesitzer ausgehen. Das haben wir vor der Gesetzesnovellierung zugesagt und dazu stehen wir auch heute.

Aber dazu müssen wir auch die Gelegenheit haben, die beabsichtigten Sperrungen sachgerecht zu beurteilen. Das ist der Auftrag, den unsere Mitglieder an uns richten.

Bei einem Sammelsperrverfahren wie Ihrem ist das jedoch nicht möglich, wenn keine vorherige Beteiligung stattfindet, die Auslegungszeit überfallartig und die Auslegungsdauer extrem kurz gewählt wird.

Selbst bei bestem Willen ist es in der Kürze der Zeit nicht möglich, für die ca. 130 Wege verteilt über das gesamte Forstamt alle Begründungen (die nur in Belzig vorliegen!!) einzusehen, die Wege dann zu besichtigen und sich eine entsprechende Beurteilung zu bilden.
Abgesehen davon, sind die Begründungen in Form von Erörterungsprotokollen ihrer Forstbehörde in vielen Fällen kaum nachvollziehbar, da stichpunktartig formuliert und für einen Außenstehenden häufig nicht nachvollziehbar, da wichtige Hintergrundinformationen schlicht vorausgesetzt werden. Viele der Begründungen entsprechen leider weder formal noch inhaltlich der im Gesetz vorgegebenen Begründungstiefe, damit ein Außenstehender die Entscheidung der Forstbehörde nachvollziehen kann. Vergleichen Sie hierzu bitte den Schriftsatz der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte aus dem 1. Verfahren. Hier wurde sehr deutlich aufgezeigt, welche Voraussetzungen bei Nutzungseinschränkungen vorliegen müssen.

Wir begrüßen es jedoch sehr, dass eine Vielzahl der im letzten Jahr zur Sperrung ausgelegten Wege aus dem Verfahren herausgenommen wurden.
Nach persönlicher In-Augenscheinnahme von einigen der beantragten Wege (dabei alle Wege im Raum Ferch –Flottstelle und Potsdam) habe ich folgende Einwände:

  • Das Formblatt (Einwandsbogen) wurde nicht geändert, obwohl beim letzten Verfahren auf die Schwierigkeiten beim Ausfüllen hingewiesen wurde. Der Einwandsbogen bietet zwar deutliche Anleitung was zu tun ist, wenn man weitere Sperrungen beantragen will, er ist aber wenig hilfreich, wenn man gegen eine Sperrung Einspruch erheben will! Es besteht daher nach wie vor Anlass zu der Vermutung, dass das Verfahren darauf zielt, weitere Anträge zur Sperrung von Wegen zu erhalten!
  • Es erfolgte wieder keine Differenzierung zwischen den Benutzungsarten Reiten und Gespannfahren. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass ein Weg auf dem ständig Holz abtransportiert wird, Probleme mit Gegenverkehr in Form von Gespannen haben kann. Reiter dagegen sind jederzeit in der Lage am Weges- bzw. im Bestandesrand auszuweichen und ein Fahrzeug vorbeizulassen. Auch in Fällen, wo die Anbringung einer Waldschranke aus forstwirtschaftlicher Sicht notwendig erscheint und damit die Durchfahrt für Gespannfahrer nicht mehr möglich ist, ist es nicht einsichtig, warum damit auch das Reiten unterbleiben muss.
  • Zum Beispiel Ferch: Alle Wege, die im Auslegungsverfahren verzeichnet wurden, habe ich am Sonntag, den 9. Juli 2006 abgeritten. Es waren bereits Sommerferien in Brandenburg, es war sonniges Wetter aber aufgrund von nächtlichem Regen nicht besonders heiß. Ich habe auf allen Wegen (mit einer Ausnahme siehe unten) keine anderen Waldbesucher getroffen. Auf keinem der Wege waren Hufabtritte zu erkennen oder überhaupt zu ahnen, dass hier mal Pferde entlanggekommen sind. Die meisten der Wege waren sehr breit, befestigt und zum Teil auch eher unattraktiv zum reiten. Ein hohes Pferdeaufkommen ist daher gegenwärtig nicht nachzuvollziehen. Die Sperrung von Wegen aus prophylaktischen Gründen, d.h. weil vielleicht in Zukunft mal ein hohes Pferdeaufkommen eintreten könnte, ist aber vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zumindest sollten dann nachvollziehbare Prognosen zur Begründung herangezogen werden.
  • Wie bereits beim letzten Verfahren dargelegt, gehört der Weg 379 zu einem von uns in größeren Abständen bevorzugt gerittenen Rundweg, der von Langerwisch über Caputh nach Flottstelle und Ferch und zurück führt. Dieser Weg besteht eigentlich aus 2 nebeneinander verlaufenden Wegen. Es ist nicht verständlich, warum nicht einer dieser beiden Wege, weiterhin bereitbar bleiben kann. Diese beiden Wege zwischen Caputh und Flottstelle werden tatsächlich relativ häufig von Fahrradfahrern und Fußgängern benutzt. Ich habe hier aber nur freundliche Begegnungen mit anderen Nutzergruppen gehabt. Auch habe ich auf dem Weg keine Schäden durch Hufspuren entdecken können. Dies ist die einzige Stelle an der man als Reiter ans Ufer des Schwielowsees kommen kann, während für Fußgänger und Radfahrer auf langen Strecken Bohlenwege und einspurige Pfade vorhanden sind. Das völlige Ausgrenzen einer Nutzungsart von attraktiven Landschaftsteilen wirkt sich negativ auf touristische Entwicklungen aus und ist unverhältnismäßig.
  • Für mich ist auch nicht nachvollziehbar, warum der Weg zwischen den Nudower Teichen und der Autobahn (Weg 531) gesperrt werden soll. Welche ganzjährig und über 10 Jahre notwendige Maßnahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sind hier mit dem Reiten/Gespannfahren unvereinbar? Falls hier Schranken notwendig sind, ist zumindest das Reiten weiterhin zuzulassen.
  • In Potsdam sollen Wege gesperrt werden, die mir als völlig unproblematisch erscheinen, weil sie sehr breit und teilweise sogar befestigt sind. Dazu zählen z.B: die Wege 541, 542 und 543 in Potsdam. Der Weg 541 in der Verlängerung der Albert-Einstein-Straße wird von uns gelegentlich benutzt, wenn Treffen und Veranstaltungen, mit Pferd und Kutsche in Potsdam stattfinden. Das ist dann die direkte und mehr oder weniger einzige reit- und fahrbare Verbindung von der Gemeinde Michendorf nach Potsdam. Bei der Begutachtung dieser breiten Wege konnte ich keine Schäden durch Pferdehufe erkennen.
  • Die Sperrung von zweispurigen Wegen aus Naturschutzgründen ist in den meisten Fällen kaum nachvollziehbar. Da auf Wegen keine geschützten Biotope vorkommen, kann es sich in den meisten Fällen nur um den Schutz von störungsempfindlichen Tierarten handeln. In diesem Fall ist jedoch die Notwendigkeit einer ganzjährigen Sperrung über 10 Jahre im Voraus genau zu begründen. Da in allen mit Naturschutz begründeten Fällen ausschließlich Reiten und Gespannfahren verboten werden soll und andere Nutzungsarten unberücksichtigt bleiben (wie Wandern, Joggen, Radfahren, Nordic Walken ) handelt es sich meiner Ansicht nach um eine klare Ungleichbehandlung und um eine gesetzeswidrige Einschränkung einer Nutzergruppe im Recht, sich im Wald zu erholen.
  • Als Beispiel für einen mehrfach auftretenden Problemfall möchte ich den Weg 3718 erwähnen: Der Weg ist zwar nicht besonders attraktiv zum Reiten, er bietet jedoch erst die Möglichkeit auf andere Wege abzubiegen, d.h. zumindest an seinen Enden (Bereich Forsthaus an der Autobahnabfahrt Ferch und Siedlungende Michendorf) muss das Reiten /Gespannfahren erlaubt bleiben, zumal es sich um einen, breiten, befestigten Verbindungsweg handelt, der schon lange besteht und keine Schäden durch Pferdehufe aufweist. Auf diesen Umstand hin, müssen alle Wege geprüft werden, damit nicht (unbeabsichtigt oder beabsichtigt?) durch das Sperren eines Weges ganze Waldbereiche für Pferde unerreichbar werden.
  • Beispiel Weg 3717: die Sperrung ist akzeptabel, da es genug wesentlich angenehmer zu bereitende Parallelwege gibt.
  • Aufgefallen ist, dass öfter gehäuft Wege im Eigentum des Landes gesperrt werden sollen. Gerade hier erscheinen die aufgeführten Begründungen (oft Feuerwehrzufahrt oder ordnungsgemäße Forstwirtschaft) kaum nachvollziehbar. Gerade bei Waldbrandgefahr und bei aktuellem Holzabfuhrbetrieb besteht doch für die Forstbehörde die Möglichkeit zur zeitweisen Sperrung ohne besonderes Verfahren? Das erscheint viel angemessener und für jeden nachvollziehbar.

Die aufgeführten Fälle sind Beispiele, die analog auch für andere Wegnummern gelten. Stichpunktartig sind weitere Einwände zu einzelnen Wegen in der angehängten Tabelle aufgeführt.

Zusammenfassend möchte ich zwei Punkte hervorheben:
Erstens noch mal die Bitte an Sie, die VFD als Vertreter vieler im Geländereiter und –fahrer im Vorfeld eines Wegesperrungsverfahrens zu beteiligen. Ich kann Ihnen versichern, dass vorher mit uns abgestimmte Wegsperrungsabsichten von unseren Mitgliedern akzeptiert werden. Wir möchten Beteiligte und nicht nur Betroffene sein.

Zweitens halte ich eine größere Differenzierung für notwendig. Das gilt für die Überlegung, ob sowohl die Nutzungsart Reiten als auch Gespannfahren eingeschränkt werden müssen (vorgesehen ist diese Differenzierung, sonst würden diese Nutzungsarten ja nicht für jeden Weg einzeln aufgeführt!! Sie ist jedoch in keimen Fall erfolgt), als auch dafür, ob tatsächlich eine ganzjährige und auf 10 Jahre ausgedehnte Sperrung erforderlich und angemessen ist (z.B. sind Horstschutzzonen im Winter nicht durch Störungen gefährdet, ähnliches gilt für stärker von Fußgängern frequentierten Wegen, auf denen nur in der Badesaison oder an schönen Frühlingswochenende Betrieb ist. Zu Holzabfuhr und Feuerwehreinsatz habe ich mich schon geäußert).

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Groth

Einwände zu einzelnen Wegen:

 Oberförsterei  Nummer Begründung, warum Wegesperrung nicht angemessen, erforderlich oder geeignet ist.
 Dippmannsdorf  411  Weg zum großen Teil gar nicht im Wald: hier ist AfF nicht zuständig! Falls Sperrung aus Gründen Horstschutz, dann für alle Waldbesucher
 Dippmannsdorf  432  findet hier tatsächlich starke Beanspruchung durch Pferdehufe statt? Ortsbesichtigung, um Schäden festzustellen
 Dippmannsdorf  435  lt. Protokoll vom 19.5.06 wurde Sperrungswunsch zurückgenommen.
 Dippmannsdorf  451, 452 Feuerwehrzufahrt ist keine Begründung, um das Reiten ganzjährig in den nächsten 10 Jahren zu sperren, solange keine Schäden aufgetreten sind, die den Einsatz der Feuerwehr behindern könnten. Da es aber viele Alternativen gibt, ist Sperrungsabsicht jedoch hier keine Einschränkung für das
Reiten/Gespannfahren.
 Dippmannsdorf  281  Sperrung aus Horstschutzgründen muss für alle Waldbesucher gelten, sonst unverhältnismäßig
 Ferch  521  der südliche Teil an der Oberförstereigrenze muss offen bleiben, da sonst keine Verbindung
 Ferch  3717  ok, da ausreichend Alternativen
 Ferch  3718 2x in Tabelle, nur 1x in Karte; blockiert Verbindung von Bh. Lienewitz Richtung Michendorf, muss zumindest im westlichen Anfangsbereich frei bleiben!
 Ferch  371  wie stören Reiter hier die Forstwirtschaft? Gab es hier schon Probleme? Beim Abreiten am 9.7.06 waren keinerlei Pferdespuren zu sehen.
 Ferch  372  wie stören Reiter hier die Forstwirtschaft? Gab es hier schon Probleme? Beim Abreiten am 9.7.06 waren keinerlei Pferdespuren zu sehen.
 Ferch  374  lt Protokoll soll nur der südliche Teil des Weges gesperrt werden in Verbindung mit 371; in Karte ist aber der ganze Weg dargestellt; Im Bereich Flottstelle würde seine Sperrung die Verbindung Richtung Ferch blockieren, was nicht angemessen wäre. Hier fahren auch Autos in Richtung Erholungsheim u.ä.
 Ferch  3710  alle Waldwege nach Flottstelle sollen gesperrt werden
 Ferch  379  Dieser Weg besteht aus zwei parallelen Wegen, einer davon kann daher für Reiter frei bleiben; aus reittouristischen Gründen ein sehr wichtiger Weg, da hier die einzige Möglichkeit für Reiter besteht, den Schwielowsee als landschaftsprägendes Gewässer anzureiten; überall sonst gibt es Pfade und
Holzstege, die sowieso für Reiter tabu sind. Falls Weg nicht überall ausreichend breit sein sollte (was mir noch nicht aufgefallen ist), sollte hier unbedingt eine Reitwegbeschilderung erfolgen.
 Ferch  375  Begründung??
 Ferch  Das NSG ist falsch eingezeichnet! Entsprechend NSG-VO vom 10.6.02 ist Gebiet teilweise kleiner.
 Grünaue  864  Gibt es denn Alternativen, um aus dem Ort herauszukommen?
 Lehnin  661  im nördlichen Bereich ist der Weg einziger Zugang von der Autobahnunterführung kommend in das Waldgebiet Richtung Osten; dieser Teil muss offen bleiben
 Potsdam  563  Weg ist nicht in der Tabelle aufgeführt, d.h. eine Angaben vorhanden und keine Begründung
 Potsdam  521  Teilstück an der Oberförstereigrenze (gepunktete Linie) ist wichtige und einzige Verbindung nach Caputh
 Potsdam  548  Sackgasse ist kein Grund zum Sperren: ich reite hier gerne hin, um den Blick in die in Sukzession befindliche Sandgrube zu genießen
 Potsdam  541, 548, 542  keine Schäden durch Hufspuren zu erkennen; Wege sind sehr breit, so dass Fahrzeuge und Reiter gut aneinander vorbeikommen; Weg 541 im nördlichen Bereich ist die Verbindung nach Potsdam, wenn hier gelegentlich Veranstaltungen mit Pferd stattfinden.
 Potsdam  551  Ist der Zugang zum Wald von Westen hier noch möglich, d.h. gibt es Alternativen?
 Treuenbrietzen  183  warum Naturschutz; 3x in Tabelle, 1x in Karte
 Treuenbrietzen  182  gibt es Beschwerden?
 Treuenbrietzen  155  3x in Tabelle, 1x in Karte; Begründung unverständlich
 Treuenbrietzen  156/2  Begründung?
 Treuenbrietzen  156/8  ganz kurzer Wegabschnitt – Begründung? Macht es Sinn hier Schilder aufzustellen?
 Treuenbrietzen  159  3x in Tabelle, 2x in Karte; zusammen mit 1510 ist nördliche Umgehung des Ortes nicht mehr möglich, einer von beiden Wegen muss offen bleiben
 Treuenbrietzen  1510  3x in Tabelle, 2x in Karte; zusammen mit 159 ist nördliche Umgehung des Ortes nicht mehr möglich; einer von beiden Wegen muss offen bleiben
 Treuenbrietzen  141  Umgehung noch möglich? Skaterbahn; Durchquerung oder vorbeireiten am Rand sollte möglich bleiben zumindest außerhalb Brutzeit Großvögel
 Treuenbrietzen  156/2  Feuerwehrzufahrt keine angemessene Begründung für 10jährige Sperrung. Sind Schäden vorhanden? Wie hoch ist das Pferdeaufkommen?
 Wiesenburg  232  Weg in Tabelle nicht zu finden; Begründung fehlt daher
 Wiesenburg  253  gibt es Alternativen?
 Wiesenburg  252  2x in Tabelle, 1x in Karte; gibt es Alternativen
 Wiesenburg  212  Gründe nicht nachvollziehbar, weit ab eines Ortes
 Wiesenburg  234  Gründe nicht nachvollziehbar, weit ab eines Ortes
 Wiesenburg  236  Gründe nicht nachvollziehbar, weit ab eines Ortes
 Wiesenburg  236a  Gründe nicht nachvollziehbar, weit ab eines Ortes
 Wiesenburg  237  2x in Tabelle, 1x in Karte; Begründung ordnungsgemäße Forstwirtschaft nicht nachvollziehbar. Gibt es Schäden durch Pferdehufe. Ist das Pferdeaufkommen so hoch, dass solche Schäden zu erwarten sind?
 Wiesenburg  261  Begründung nicht im Protokoll dargelegt; unverständlich
 Wiesenburg  262  4x in Tabelle, 3x in Karte; Begründung???
 Wiesenburg  263  zusammen mit 262 und 261 werden hier ganze Waldgebiete gesperrt, nicht nachvollziehbar und nicht angemessen;
 Wusterwitz  741  Im südlichen Bereich ist der Weg die einzige Verbindung von der Stadt in Richtung Westen – dieser Teil muss offen bleiben
 Wusterwitz  742  gibt es Alternativen? Gibt es eine Möglichkeit, um als Reiter an einer Stelle an den Breitlingsee zu kommen? Es wäre unverhältnismäßig, wenn der ganze südliche Uferbereich dieses landschaftsprägenden Sees nicht auch für reittouristische Zwecke, zumindest an einer Stelle, nutzbar wäre.
 Wusterwitz  734  gab es hier entsprechende Anträge von Waldbesuchern? Oder dokumentierte Vorkommnisse? 6x in Tabelle, aber nur 4x in Karte