HistorieReitrecht

Protokoll der Arbeitsgruppe vom 10.01.2001

Arbeitsgruppe „Reiten im Land Brandenburg“ am 10. Januar 2001 im MLUR 

Für die weitere Diskussion wurde folgender Arbeitsstand analysiert:

  • Erfordernis für unterschiedliche Regelungen für Ballungsraum und Freiraum,
  • Ausweisung von „Reitgebiete“ mit Möglichkeiten von Sperrungen,
  • noch keine Regelungsvorschläge für das Fahren.

Als Diskussionsgrundlage liegen die Formulierungsvorschläge der Abteilungen N und F vor, zu denen bisher noch keine inhaltliche Diskussion erfolgte.

Die vorliegende Stellungnahme der Reitverbände widerspricht den bis dahin abgestimmten Arbeitsstand und hält nach wie vor an einer generellen Freigabe der Reitwege im Wald fest. Sie löste bei den Arbeitsgruppemitgliedern Irritationen aus.

Die Diskussion sollte das Ziel beinhalten:
Information an die Leitung des Hauses und Unterbreitung von Vorschlägen für die Anpassung der relevanten Gesetze.

Anhand der Formulierungsvorschläge wurde die Diskussion zu den Inhalten geführt:

BbgNatSchG:

Mit dem Vorschlag der Abteilung N liegt ein guter Ausgangspunkt für die Diskussion vor. Die Reiterverbände befürchten durch Regelungen im NatSchG ein Handeln bei den Eigentümern / Nutzungsberechtigten auszulösen, das dem Anliegen der Reiter widerspricht. Von den Reiterverbänden wird eine generelle Duldungpflicht durch die Eigentümer verlangt. Dies würde eine ungerechtfertigte Belastung der Eigentümer bedeuten und in der Folge dem Staat die Ausgleichspflicht für Schäden auferlegen. Bei einer zivilrechtlichen Lösung blieben die Rechtsfolgen für die Reiter geringer.
Der jetzige Entwurf sieht nur punktuelle Eingriffe in Eigentümerrechte, wie sie auch vertretbar sind, vor.
Die Naturschutzverbände befürchten, dass die geduldeten Wege für Reiter nicht mehr nutzbar für andere Wegebenutzer gemäß § 44 BNatSchG sind.

Abgesehen von geringen Formulierungsänderungen wurde im Ergebnis der Diskussion von allen Arbeitsgruppenmitgliedern Zustimmung zu den Vorschlägen geäußert.

LWaIdG

Grundlage der Formulierungsvorschläge der Abteilung F bildete der erarbeitete Standpunkt, das bestehende System vom Grundsatz her beizubehalten und in Räumen außerhalb von Ballungsgebieten sogenannte “Reitgebiete“ auszuweisen. Für die Reiterverbände ist diese Lösung nicht zielführend. Sie beharren weiterhin auf eine Umkehr der Rechtssituation mit genereller Freigabe und Einschränkungsmöglichkeiten.

Probleme bereitet die Definition der Reitgebiete und ihre Abgrenzung zu den Ballungsgebie­ten. Die Abgrenzung der Gebiete muss praktikabel und juristisch umsetzbar sein. Im Gesetz sollte die Ermächtigung für diese Möglichkeit fixiert werden und die praktische Umsetzung durch Rechtsverordnung geregelt werden. Es wäre denkbar eine Abgrenzung gemeindescharf anhand des LEP e.V. vorzunehmen.

Es wurde darauf verwiesen, dass von den ÄfF größere Anstrengungen erforderlich sind, um die bisherigen Regelungen umzusetzen. Die höhere Sozialpflichtigkeit im Wald (gegenüber dem BbgNatSchG) ermöglicht den Forstbehörden einen größeren Spielraum für die Umsetzung.

Es besteht der Wunsch, im Rahmen der Neufassung die Auslegungsverfahren sowohl für die Reitgebiete wie auch für die Reitwege zu vereinfachen. Zudem wäre ein Bestandsschutz für bereits ausgewiesene Reitwege zu verankern.

Weiteres Vorgehen:

Die Arbeitsgruppenmitglieder werden gebeten, bis zum 19. Januar 2001 ihre abschließenden Stellungnahmen zu den vorgelegten Vorschlägen schriftlich LR 2 vorzulegen.
Unter Beachtung der Hinweise aus der Arbeitsgruppe und den eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in der 5. Kalenderwoche eine interne Abstimmung in den Fachabteilungen. Die daraus resultierenden Formulierungsentwürfe werden als Tischvorlage in die nächste Arbeitsgruppenbesprechung eingebracht.
Nach nochmaliger Befassung sollen diese der Leitung des MLUR als abgestimmte Kompromisslösungen zur Anpassung der gesetzlichen Regelungen vorgelegt werden,

Die nächste Besprechung der Arbeitsgruppe findet am 08. Februar 2001 um 10.00 Uhr im MLUR, Albert-Einstein-Straße 42-46, Raum 131, statt.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.
Helgard Pietrowski

Anlagen