HistorieReitrecht

Protokoll der Arbeitsgruppe am 10.11.2000

Arbeitsgruppe „Reiten im Land Brandenburg“ am 10. November 2000 im MLUR Vermerk zu Ergebnissen und Handlungsbedarf

1. Aufgaben der Arbeitsgruppe

Anlass der Neueinsetzung der AG ist die Neugestaltung der Rahmenbedingungen zum Reiten in Brandenburg. In die AG wurden Mitglieder berufen, die sich bereits intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt haben und ihren praktischen Sachverstand einbringen können.Entsprechend der Zielstellung wird sich die AG bis zum Jahresende ausschließlich rechtlichen Fragen widmen.

2. Vorstellungen für künftige rechtliche Regelungen

Es stellt sich die Frage, inwieweit sich ein Handlungsbedarf für die Änderungen des LWaldG ableiten lässt, da die geltenden Regelungen ausreichend Handlungsraum für die Ausweisung von Reitwegen im Wald bieten. Die Umsetzung sei jedoch für die Reiterverbände unbefriedigend.

Im Ergebnis einer eingehenden Erörterung ergibt sich Handlungsbedarf auch für die Feldflur, da hier keine rechtlichen Rahmenregelungen wie für den Wald bestehen. Deshalb sollte sich das Anliegen der Schaffung eines zweckmäßigen Reitrechts sowohl auf die Regelungen im LWaIdG wie auch im BbgNatSchG beziehen

Evtl. differenzierter Handlungsbedarf wird für Räume mit hoher Pferdekonzentration gesehen. Eine Landesunterschiedliche Regelung erscheint jedoch nicht umsetzbar.

Dementsprechend sollten die Regelungen in Landesgesetzen den Rahmen für eine differenzierte Umsetzung „vor Ort“ (zweckmäßigerweise evtl. in Hoheit der Gemeinden) ermöglichen.

Ein weiterer Regelungsbedarf entstünde bei der Entflechtung der Nutzerströme, wobei andere Nutzungsinteressenten zahlenmäßig überlegen sind.

Zu beachten sind zudem die Interessen der Eigentümer und Pächter.

Für Schutzgebiete gelten die besonderen Vorschriften der Verordnungen.

Insgesamt ist es Anliegen, keine „einseitigen“, nur die Reiter begünstigenden Regelungen zu schaffen.

3. Weiteres Vorgehen

Zur inhaltlichen Untersetzung erster Vorstellungen zur Ausgestaltung moderner Regelungen für das Reiten sind nunmehr Vorarbeiten zur Abwägung zu leisten.

Gemäß Auftrag, der durch Minister und Staatssekretär erteilt wurde, unterbreiten die für das LWaIdG und BbgNatSchG zuständigen Abteilungen F und N bis zur nächsten Besprechung der AG schriftliche Vorschläge für entsprechende Regelungen. Dabei sind mögliche Varianten mit ihren Konsequenzen aufzuführen, die dann als Grundlage der Diskussion dienen.

Insgesamt sollte unter Beachtung der bisher geführten Diskussionen und Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass ein Rahmen, der das Reiten nicht beeinträchtigt, mit entsprechenden Regelungsmöglichkeiten „vor Ort“ zu schaffen ist.

Termin der nächsten Besprechung:

Mittwoch, der 29. November, 9.30 Uhr

Dr Harald Hoppe, Helgard Pietrowski

Anmerkung der Reitverbände