Datum: 04.10.2000

Erörterungstermin 04.10.2000 „Reiten im Wald“
Protokoll und Teilnehmerliste

Protokoll zum Erörterungstermin „Reiten im Wald“ anlässlich der geplanten Novellierung des
Landeswaldgesetzes Brandenburg sowie der Volksinitiative der Reitverbände

Datum: 04.Oktober 2000
Teilnehmer lnnen:
VertreterInnen der folgenden Verbände und Institutionen im Land Brandenburg:

Frau Patzwall – Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD)

Frau Krause – Waldbesitzerverband e.V

Herr Dittner – Kuratorium Sport und Natur e.V.

Herr Engel – Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen (AfF)

Herr Fritsch – Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. (LPBB)

Herr Zschaber – Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V. (ADFC)

Herr Weiß – Landesjagdverband eV. (LJVB)

Frau Leber – Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

Herr Baier – Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

Herr Heinzel-Berndt – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Herr Hercher – – Grüne Liga Brandenburg eV.

Herr Herzog – Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (LaN)

Herr Beiner – Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (LaN)

Herr Herzog (LaN) begrüßt die Teilnehmerlnnen und erläutert kurz den Anlaß der Zusammenkunft. Die Einladung durch das LaN erfolgte im Nachgang eines Gespräches mit Frau Patzwall (VFD), in dem Informationsdefizite über Ziele und Hintergründe der vergangenen Aktionen sowie auch verzerrte Darstellungen in einigen Presseorganen festgestellt wurden. Daher soll diese erstmals einberufene Runde zum Austausch von Argumenten und Informationen dienen und zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund einer oftmals gemeinsamen Interessenlage einerseits, und eher emotionsgeladenen Diskussionsrunden wie der angekündigten „Vor Ort“- Sendung des ORB andererseits.

Zusammenfassung der einzelnen Positionen und Sachstand der Diskussion

Frau Patzwall (VFD) stellt die Situation für die Reiter in Brandenburg anhand des Gebietes Uckermark dar. Hier gibt es etwa 500 Reiter, von denen fast 50% unter 18 jahre alt sind. Dies für das Land Brandenburg repräsentative Verhältnis zeigt, dass der Pferdesport kein Elitesport sondern Breitensport ist. Es werden ca. 2000 Reitpferde gehalten, für die 200 km Reitwege auf Lageplänen ausgewiesen sind. Diese sind jedoch überwiegend nicht angelegt oder gekennzeichnet und stehen damit in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Viele der zum Reiten geeigneten Wege werden im Zuge des ländlichen Wegebaus befestigt und sind für das mit unbeschlagenen Pferden durchgeführte Wanderreiten nicht mehr nutzbar. Etwa 30 % der ausgewiesenen Reitwege führen durch Wald.
Der Pferdesport ist gerade für die ländlichen, landschaftlich reizvollen Gebiete Brandenburgs ein wichtiger Wirtschafts- und Entwicklungsfaktor sowie eine Form des hier anzustrebenden sanften Tourismus.
Es wurde seitens der Reiterverbände eine Volksinitiative mit dem Ziel organisiert, die restriktiven Regelungen des Landeswaldgesetzes in Brandenburg zum Reiten im Wald zugunsten eines generellen Betretungsrechtes für das Reiten, auf Grundlage des Bundeswaldgesetzes zu erreichen. Frau Patzwall betont, dass Einschränkungen für Ballungsgebiete wie das Berliner Umland möglich sein sollen, ein Regelungsbedarf in der Fläche Brandenburgs jedoch laut BTE-Gutachten[1] nicht vorhanden ist. Die Unterschriften haben die erforderliche Anzahl von 20.000 überschritten und sollen am 19. Oktober 2000 übergeben werden. Die Notwendigkeit der Veränderung der unbefriedigenden Situation für die Reiter wird durch Minister Birthler und die zuständigen Staatssekretäre bestätigt. Die Reitsportverbände sollen sich auf Wunsch des Ministeriums über die Maßnahmen mit den anderen Waldnutzergruppen verständigen.

Herr Fritsch (LPBB) bestätigt die Unterstützung der Volksinitiative durch den durch ihn vertretenen Landesverband Pferdesport. Wenn ein generelles Betretungsrecht nicht erreicht werden kann, so hat die Volksinitiative der Reitverbände ihre Wirkung bereits erreicht, wenn eine befriedigende Verbesserung der Situation erreicht. Der Verband fordert die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Ausweisung von Reitwegen. Da der Pferdesport als Wirtschaftsfaktor und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum Brandenburgs zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollte dieser Wirtschaftszweig seine Wege selbst schaffen und erhalten. Hier ist der fachliche Sachverstand gegeben, der die Anforderungen an geeignete Reitwege am besten beurteilen kann, denn wichtige Voraussetzung eines Reitwegenetzes sein muss, dass dieses auch „für Pferdebeine tauglich“ ist. Auf Grundlage des Landeswaldgesetzes wurde daher ein „Leitfaden zur Ausweisung und Kennzeichnung eines Reit- und Fahrwegenetzes im Land Brandenburg“ vom MELF sowie den AFIE unter fachlicher Beratung und Mitwirkung des Landesverband Pferdesport[2] erarbeitet. Zu dieser Thematik besteht eine Arbeitsgruppe im Ministerium, welche nach einer Pause wieder aktiviert ist.
Herr Fritsch sieht im wachsenden Wirtschaftsfaktor Pferdesport weniger Konflikte als Potentiale für den Naturschutz dergestalt, dass eine teilweise Absicherung des Finanzmittelbedarfs für den Naturschutz hierüber erfolgen könnte.

Herr Engel (AfF KW) betont, dass die Gesetzeslage zum Reiten im Wald eindeutig und durch die Forstämter kontrollierend umzusetzen ist. Er schildert anschaulich, wie Waldwege auf dem märkischen Sand Brandenburgs durch Pferdehufe regelrecht zerstört werden. Dadurch werden andere Nutzungen weitgehend unmöglich gemacht. Dies belegen auch durch das Forstamt hergestellte Fotos. Die Forstämter sehen sich zunehmend mit illegalem Reiten auf nicht ausgewiesenen Wegen konfrontiert. Die Zerstörung der Waldwege auf Kosten aller anderen Nutzer nun auf alle Waldwege auszudehnen, ist völlig inakzeptabel. Die Durchsetzung der vorhandenen Gesetzeslage ohne deren Änderung durch die Forstämter ist daher weiterhin notwendig. Im Gegensatz zu anderslautenden Mitteilungen der Presse unterliegt das Reiten im Wald in anderen Waldgesetzen, etwa auch im Waldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz eindeutigen beschränkenden Regelungen. Seitens der Landesregierung sind insgesamt 20.000 km Reitwege geplant, davon 5000 km auf Waldwegen.

Frau Krause (Waldbesitzerverband) sieht weiterhin Regelungsbedarf für das Reiten im Wald, eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen ist nicht notwendig. Auch in anderen Bundesländern unterliegt das Reiten im Wald gesetzLichen Regelungen. Hierzu hat Frau Krause eine Übersicht[3] zusammengestellt. Zwar verhalten sich nach ihrer Erfahrung die in Vereinen organisierten Reiter in der Regel disziplinierter, jedoch gibt es in den Ballungsgebieten sehr viele unorganisierte Reiter und „schwarze Schafe“.
Waldwege hatten in der Vergangenheit und haben auch heute noch zunächst waldwirtschaftliche Funktionen und werden vornehmlich zu diesem Zwecke und zu Zwecken des Brandschutzes angelegt und von den Waldbesitzern unterhalten. Problem ist, dass Waldwegedecken durch die Pferdehufe zerstört werden und dies zu Lasten der Waldbesitzer geht. Die von der Landesregierung gewährte Förderung zum Waldwegebau wird von den Waldbesitzern kaum in Anspruch genommen, da die Fragen der Folgekosten, etwa der Unterhaltskosten und der Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend behandelt und geklärt sind. Es gibt Beispiele, wo Reiter mit vermeintlichen Haftungsansprüchen an Waldbesitzer herangetreten sind. Frau Krause tritt für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Waldbesitzern und den anderen Nutzern sowie zwischen diesen untereinander ein. Die Waldbesitzer befürworten eine vernünftige Reitnutzung der Waldwege auf Grundlage der vorhandenen gesetzlichen Regelungen, wenn alle anderen Waldnutzungen einschließlich der eigenen gewährleistet sind. Hinsichtlich der Ausweisung von Reitwegen ist die Landesregierung in der Pflicht. Hier gilt es, sich gemeinsam für die erforderlichen Rahmenbedingungen und Ausweisungen einzusetzen.

Herr Dittner (Kuratorium Sport und Natur) bedankt sich für die Initiative zu dieser Zusammenkunft. Notwendig ist die Solidarität von Naturschützern und Naturnutzern, die sich gemeinsam für eine verträgliche Nutzung der Natur einsetzen. Leitbilder für die Natursportarten liegen vor. Probleme machen vornehmlich nicht organisierte Natursportler und kommerzielle Nutzer. Dies zeigen Untersuchungen am Beispiel des Kanusports. Das Kuratorium setzt sich für ein generelles Betretungsrecht der Natur durch den Menschen auf Straßen und Wegen und ungenutzten Grundflächen einschließlich der Gewässer ein. Es wird die Regelung von Konflikten durch die Nutzer selbst präferiert. Hieraus entstehen tragfähigere Handlungsorientierungen etwa für die Regionalplanung, die von Verwaltungsorganen und Politikern aufgrund der weitgehenden Konfliktfreiheit gerne aufgenommen werden. Wo kein Regelungsbedarf vorhanden ist, sollte auf Regelungen verzichtet werden.

Herr Baier (NABU) hebt hervor, dass von den Nutzergruppen, die sich in der Natur aufhalten, die Naturschützer in der Regel nicht Eigeninteressen vertreten sondern sich als Anwälte der Natur zum Wohle aller verstehen. Regelmäßige, gleichförmige Störungen der Natur verlaufen bis zu einem kritischen Schwellenwert oft erträglich, da sich die Natur hier anpassen kann oder ein gewisser Gewöhnungseffekt einsetzt. Der Schwellenwert ist jedoch oftmals schwer abzuschätzen. Störungen in sonst unberührten Gebieten haben sehr negative Effekte. Daher ist die Bündelung von Nutzungen der zerstreuten gelegentlichen Nutzung immer vorzuziehen. Für das Reiten heißt das, auf die Ausweisung von Reitwegen weiterhin nicht zu verzichten und bisherige Regelungen beizubehalten. Die Abgrenzung von Ballungsräumen wie sie etwa durch den raumordnerisch definierten engeren Verflechtungsraum dargestellt wird, sieht Herr Baier als Grundlage für unterschiedliche gesetzliche Regelungen zum Reiten in der Landschaft als problematisch an. Eine hohe Nutzungsfrequenz durch Reiter beschränkt sich nicht auf den engeren Verflechtungsraum. Er führt Beispiele im ländlichen Raum an, wo in der Umgebung von größeren Reiterhöfen eine ähnlich starke Nutzung durch Reiter mit den entsprechenden Folgen zu verzeichnen ist.

Frau Leber (NABU) stellt große Konflikte mit nicht organisierten wie auch organisierten Reitern im Biosphärenreservat Spreewald dar. Hier lässt die Disziplin der Reiter trotz entsprechender Kontrollen sehr zu wünschen übrig. Die Reiter „reiten, wo sie wollen“ und sehen das auch als ihr gutes Recht an. Von Reitern genutzte Wege sind teilweise völlig zerstört. Selbst in explizit geschützten Biotopen werden große Schäden angerichtet. Die Nutzung geht bis zum Waschen von Pferden in Seen des Schutzgebietes.
Frau Leber sieht die gemeinsame Umsetzung der vorhandenen Waldgesetze als unbedingt notwendig an. Darüber hinaus sollte eine Reitabgabe für unvermeidliche Schäden durch legales Reiten eingeführt werden.

Herr Heinzel-Berndt (BUND) ruft zunächst das demokratische Recht zur Ergreifung einer Volksinitiative sowie deren Bedingungen ins Gedächtnis. Er bezweifelt jedoch, dass nach einer erfolgreichen Volksinitiativen ein gegebenenfalls zur Erreichung der Ziele der Reitsportverbände notwendiges Volksbegehren mit der entsprechenden Zahl der hierfür notwendigen Unterschriften Erfolg hätte. Frau Patzwall teilt diese Einschätzung. Herr Heinzel-Berndt spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum Reiten im Wald aus. Eine generelle Freigabe aller Waldwege lehnt er ab.

Herr Weiß (LJVB) führt an, das die Jäger die einzige Nutzergruppe sind, die ein Entgelt für die
Nutzung zahlen. Bei Freigabe aller Waldwege für das Reiten sieht er Probleme mit der zeitlichen
Regelung der Jagdausübung und Wildschonung. Hier können Konflikte mit dem Landesjagdgesetz
auftreten. Die Kontrolle und Durchsetzung zeitlicher Beschränkungen wäre nicht realisierbar.

Herr Zschaber (ADFC) bestätigt die Zerstörung von Wegen durch die Pferdehufe. Die von Reitern genutzten Wege sind für Radfahrer nicht mehr nutzbar. Er weist auf die Bedeutung des Fahrradtourismus und das dafür relativ schwache Radwegenetz in Brandenburg hin. Die Sandwege Brandenburgs sind generell für das Radfahren nur eingeschränkt geeignet. Die Situation würde durch die Folgen des Reitens auf für das Radfahren geeigneten Wegen noch verstärkt. Herr Zschaber hält die weitere Ausweisung von Reitwegen im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen ohne Beeinträchtigung des Wander- und Radwegenetzes für notwendig.

Herr Beiner (LaN) entschuldigt den Vertreter des FUSS e.V., Herrn Herzog-Schlag. Herr Herzog-Schlag teilte telefonisch mit, dass grundsätzlich aufgrund der Konfliktlage eine getrennte Wegeführung erfolgen sollte. Jedoch sind auch dem Fußgängerschutzverein e.V. Defizite in der Ausweisung von Reitwegen bekannt. Etwa in der Uckermark gibt es einige Reiterhöfe, die gar keinen direkten Anschluss an das Reitwegenetz haben. Hier ist eine Übertretung der gesetzlichen Regelungen vorprogrammiert. Grundsätzlich ist das gesamte Wander- und Radwegenetz zu überarbeiten, da es vielfach nicht mehr den heutigen touristischen Zielen entspricht. Dadurch würden ggf. vorhandenen Wege entwidmet, andere müssten hinzukommen. Hierzu wurde durch den FUSS e.V. eine Konferenz für den Amtsbereich Fürstenberg initiiert.
Herr Beiner führt weiter die Presseberichte über kaum nutzbare ausgewiesene Reitwege an, die etwa in unmittelbarer Nähe zu stark befahrenen Fernstraßen liegen. Er äußert Verständnis für die Volksinitiative, die in dieser Situation eine Freigabe aller Waldwege für das Reiten fordert. Bei Betrachtung der Situation aus landschaftsplanerischer Sicht zeigt sich jedoch, dass das Potential zur befriedigenden Ausweisung von Reitwegen auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen offensichtlich noch lange nicht ausgeschöpft ist. Dies auch mit dem Hinweis auf das Vorhaben der Reitsportverbände, attraktive Rundwege innerhalb eines Verbundes von Reitbetrieben einzurichten. Er plädiert für eine umfassende Planung auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit fachlicher Unterstützung der verschiedenen Nutzergruppen.

Fazit

Es bestand seitens der Teilnehmerlnnen Einigkeit darin, dass die unbefriedigende Situation geändert werden muss. Die Zusammenkunft wird als ein erster Schritt für die weitere Arbeit verstanden. Ein Fünf-Punkte – Katalog der Waldbesitzer konnte zum jetzigen Zeitpunkt ohne weitere Abstimmung von den Verbänden nicht verabschiedet werden.
Herr Fritsch (LPBB) appelliert an die Nutzergruppen, nicht gegeneinander zu arbeiten, sondern nun gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dies setzt nach Auffassung des LaN jedoch die frühzeitige Abstimmung mit allen betroffenen Nutzergruppen etwa bei Aktionen wie der Volksinitiative voraus, da sonst Konflikte zu erwarten sind.
Herr Herzog dankt allen Teilnehmerlnnen für die offene Diskussion. Es konnten in der anberaumten Zeit bereits viele Positionen dargestellt und Argumente ausgetauscht werden. Dies sollte der weiteren Diskussion dienlich sein. Die Zusammenkunft könnte bei Bedarf, etwa im Zuge der Begleitung der ministeriellen Arbeitsgruppe, fortgeführt werden.

Aufgestellt 19.10.2000

[1] BTE- Gutachten „AEP- Überregionales Reit- und Fahrwegenetz Land Brandenburg“
Herausgeber: MLUR und AEIE Neuruppin (zu beziehen über das Amt Neuruppin).
[2] „Leitfaden zur Ausweisung und Kennzeichnung eines Reit- und Fahrwegenetzes im Land
Brandenburg“ (im Anhang beigefügt).
[3] Übersicht“Reiten im Wald“ aus KLOSE/ORF „Forstrecht“, (im Anhang beigefügt).