Von Birgit Groth

Leider wurde in der Reitrechtstreitsache Hoppegarten auch unserem Widerspruch vom Verwaltungsgericht nicht gefolgt (wir hatten darüber berichtet). Die Wege innerhalb der an das Rennbahngelände angrenzenden Kiefernforstflächen, in der auch die sogenannte Bollensdorfer Trainingsbahn angelegt ist, wurden vom Gericht nicht als Waldwege i.S. des § 15 Landeswaldgesetz bestätigt! Wir können es kaum glauben, aber damit wurde unsere Argumentationskette zerbrochen. In diesem Fall hat der Vorstand beschlossen, das Urteil hinzunehmen, da die Aussichten in einem nun anstehenden „Hauptsacheverfahren“ wenig erfolgversprechend scheinen. Es werden wieder die gleichen Richter zuständig sein…