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VFD-BB: Aktiv für den Erhalt der Reitrechte

Von Birgit Groth

Aktueller Fall in Hoppegarten
Grotesk, ausgerechnet in der Rennbahngemeinde Hoppegarten soll das Ausreiten praktisch unmöglich gemacht werden. Der neue Eigentümer der Rennbahn hat inzwischen auch die angrenzenden Wald- und Freiflächen, in die die bereits Anfang letzten Jahrhunderts angelegten Trainingsbahnen integriert sind, erworben. Es handelt sich um die einzigen ortsnahen Erholungsflächen, da die Gemeinde sich im stark besiedelten und zerschnittenen Stadtrand von Berlin befindet. Schon vor der Wende gab es ein kooperatives Nebeneinander von Berufsrennreitern und Freizeitreitern in diesem Gebiet. In den letzten Jahren haben sich rund um die Rennbahn mehrere Reiterhöfe mit vorwiegend Freizeitpferden etabliert. Sie sind über den S-Bahnhof Hoppegarten auch sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Trotz der Bereitschaft der Freizeitreiter auf den Trainingsbetrieb der Rennpferde Rücksicht zu nehmen, gestaltete sich das Miteinander jedoch in der letzten Zeit zunehmend schwieriger. Seit kurzem wurden darüber hinaus willkürlich Schilder (siehe Foto) angebracht, die das Betretungsrecht für Reiter, aber auch für andere Erholungssuchende, sehr einschränkt. Weder die Gemeinde noch die Forstbehörde haben trotz wiederholter Bemühungen der ansässigen Reiter etwas dagegen unternommen.
Ein Fall für die VFD BB: Die Prüfung der Sachverhalte hat ergeben, dass die Schilder rechtlich unverbindlich sind und nicht beachtet werden müssen! Da von den Schildern ein Rechtsschein ausgeht, müssen sie wieder entfernt werden. Um diese Forderung der VFD durchzusetzen, haben wir unsere Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet.

Aktueller Fall bei Spremberg
Bei Spremberg in dem rekultivierten Tagebaubereich Welzow Süd an der Hochkippe Spremberg-Pulsberg wurden durch den Revierförster Reitverbotsschilder angebracht. Die Schilder entsprechen den offiziellen Schildern der Waldsperrungsverordnung. Unsere Nachfrage ergab, dass hier jedoch nie ein entsprechendes Verfahren durchgeführt wurde. Die Schilder sollen nur zur Information für die Reiter dienen, da es sich wohl nur um Schneisen handelt. Schneisen dürfen laut Waldgesetz nicht beritten werden. 
Im Rahmen der Rekultivierung wurde hier für viel Geld für ein sogenanntes Reit- und Kutschwegenetz angelegt, das jedoch aus geschotterten Wegen besteht, die zum Reiten gar nicht geeignet sind. Den Reitern bleibt kaum etwas anders übrig, als auf die Schneisen (breit, von Kfz befahren) auszuweichen.
Die Rückfrage bei der Forstverwaltung durch die VFD BB hat bewirkt, dass jetzt mündliche Absprachen zur Wegenutzung mit den örtlich ansässigen Reitern getroffen wurden, die von beiden Seiten akzeptiert werden können.