HistorieReitrecht

Stellungnahme der Reitverbände

19.02.2001

Hallo Herr Dr. Hoppe

Anbei für Sie noch einmal die letzte Stellungnahme der Reitverbände zur letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 08.02.00. mit den entsprechenden Anlagen. Bitte berücksichtigen Sie besonders die Stellungnahme von BTE , die ja auch die AEP Überregionales Reit- und Fahrwegekonzept im Auftrag des MLUR gemacht haben

Nach wie vor sind die Reitverbände überzeugt davon, dass das „Erlaubnis-mit-Verbotsvorbehalts-Prinzip“ für Brandenburg der einzig vernünftige Weg ist, und sind deshalb sehr enttäuscht vom jetzigen Arbeitsstand der Arbeitsgruppe, die sich nur noch ein einziges Mal treffen wird (14.03.01).

Die Arbeitsgruppe hat sich mit dem nun quasi schon festgelegtem Gesetzesentwurf für das LWaldG deutlich vom ursprünglichen Auftrag des Ministers entfernt, der ja lautete:

  1. deutliche Verbesserung der Situation für das Reiten & Fahren
  2. möglichst gleichlautende Regelungen für Wald & Flur
  3. möglichst Deregulierung und mehr Bürger-Eigenverantwortung

Der vorliegende Entwurf der Abteilung F (Reitwege & Reitgebiete) trägt keinem dieser Punkte Rechnung. Die Problematik der „Reitgebiete“ vor Ort wird von allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe bei weitem unterschätzt !!  Nur Frau Mielke, Frau Budde, Herr Repkow und ich sind in der Umsetzung der Ausweisung von Reitwegen vor Ort erfahren und können ein Lied davon singen, wie schwierig selbst bei „nur“ Reitwegen die Abstimmung mit den anderen Beteiligten ist. Reitgebiete machen nur Sinn, wenn sie automatisch im Wald ausserhalb der Ballungsräume gelten, sodass wenigstens dort die mühsame Beantragung und Abgrenzung entfällt. Alles andere bedeutet gegenüber der derzeit geltenden Regelung nicht weniger sondern MEHR Bürokratie, mehr Konfliktpotential, mehr Zeitverlust im Hinblick auf den Wirtschaftsfaktor Pferd.

Dass der Landtag dem Formulierungsvorschlag der Volksinitiative nicht gefolgt ist kann nicht so aufgefasst werden, dass eine Umkehrung des LWaldG grundsätzlich nicht gewünscht wird, wie in der Diskussion deutlich wurde. Im Sinne einer langfristig haltbaren Lösung sollte bei einer sowieso erforderlichen Gesetzesänderung der Situation im grössten Teil Brandenburgs, dem spärlich besiedelten ländlichen Raum, entsprochen und des neue Gesetz darauf aufgebaut werden: grundsätzliche Erlaubnis des Reitens auf allen Waldwegen mit der Möglichkeit Wege zu sperren, die nicht beritten werden sollen.

Ich bitte Sie unter diesen Gesichtspunkte  um erneute Prüfung des
Formulierungsvorschlags der Abteilung F.
Vielen Dank und herzliche Grüsse aus der Uckermark,
Hilke Patzwall