HistorieReitrecht

Meinung der VFD zur Reitregelung vom 15.07.2003

Die Differenzierung zwischen „Weg“ und „Wirtschaftsweg“ ist in der Praxis völlig absurd. Unser Formulierungsvorschlag in der Stellungnahme zum 2. Referentenentwurf war: „Fußwege und Wanderpfade“ sind zum Reiten & Fahren tabu, „Wirtschaftswege“ erlaubt. Diese Begriffe sind für jeden Nutzer eindeutig.

Positiv ist für uns der Wegfall des Reit- und Fahrverbots auf Wanderwegen. Damit hätten wir neben der generellen Gestattung ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers unser wichtigstes Ziel erreicht. Ausserdem soll Reiten und Fahren ausserhalb der Wege (Stoppelfelder) gestattet sein – wobei dies nur aus der Begründung hervorgeht, die aber im Widerspruch zum Gesetzestext steht (dort nur „Wirtschaftswege“) ! Das wäre auf jeden Fall noch klarzustellen.

VFD und Landesverband Pferdesport bemühen sich um einen nochmaligen kurzfristigen Gesrpächstermin mit dem zuständigen Referenten im MLUR, wo wir diese Punkte hoffentlich klären und ändern können.

Der Zeitplan: 

Dieser Referentenentwurf befindet sich zur Zeit in der Kabinettsabstimmung zwischen den einzelnen Ministerien in Brandenburg. Vorraussichtlich im September will der Landtag nochmal eine Anhörung dazu mit allen betroffenen Verbänden usw. machen. Dann geht das Gesetz in die Abstimmung im Landtag. Hoffen wir, dass wir bis dahin die wesentlichen Kritikpunkte noch ändern können !