GesetzeReitrecht

Bereiten von öffentlichen Wegen – Anfrage Einziehung (Teileinziehung)

Anfrage der VFD zur StVO und Strassenrecht Anfrage der VFD zur Einziehung (Teileinziehung) von öffentlichen Straßen Ihr Schreiben vorn 15.05.2000 – LR 2-6577 Sehr geehrter Herr Dr. Hoppe, für den straßenrechtlichen Teil der o.a. Anfrage sind  § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) und die entsprechende bundesrechtliche Norm einschlägig. Unter welchen...
GesetzeReitrecht

Bereiten von öffentlichen Wegen – Brandenburgisches Straßengesetz

Brandenburgisches Straßengesetz(BbgStrG)   § 4 Straßenverzeichnisse und Straßennummern (1) Für die öffentlichen Straßen werden Straßenverzeichnisse geführt. Die oberste Straßenbaubehörde bestimmt die Numerierung der Landesstraßen, die Landkreise bestimmen die Numerierung der Kreisstraßen. Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen können die Verzeichnisse in vereinfachter Form eingerichtet werden. Die Einsicht in die Verzeichnisse steht jedermann frei. Den...
GesetzeReitrecht

Bereiten von öffentlichen Wegen – Straßenverkehrsordnung

Das Reiten auf öffentlichen Wegen regelt die Straßenverkehrsordnung. Öffentliche Wege unterliegen dem Straßenverkehrsrecht, das sind: alle öffentlichen Straßen und Wege, d.h. solche, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind; alle beschränkt öffentlichen Straßen und Wege; das sind für einen beschränkten Gebrauch gewidmete Wege, wobei der Gebrauch eingeschränkt sein kann hinsichtlich der Verkehrsart...
RitteRückblick

1. Brandenburger Naturparkritt

Eindrücke vom ersten Brandenburger Naturparke-Ritt Von Christian Frasch / Wolfsburg / VFD Niedersachsen An einem See in Brandenburg Das Wasser konnten die Pferde bei der Wärme gut gebrauchen. Der ältere Herr hörte nicht eher mit dem Schleppen des Wassereimers auf, bevor jedes Pferd seine zwei Eimer Wasser gesoffen hatte, obwohl...
ReitrechtWaldgesetz

Bereiten von nichtöffentlichen Wegen

Bundeswaldgesetz & Landeswaldgesetze Alle Privatwege die nicht zu den öffentlichen Wegen zählen fallen unter das Sonderrecht der Wald-und Naturschutzgesetze. Bundeswaldgesetz  § 14 Betreten des Waldes (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf...
RückblickVeranstaltungen

Hippologica 2002

Von Jürgen und Natascha Strache Ein Blick hinter die KulissenHippologica…Hipologica Wie alle Jahre wieder fand im November in Berlin die Pferdemesse statt und unser Landesverband wollte sich in einem Schaubild präsentieren. Mit Claudia Christ und Barbara Lorenz fanden sich auch zwei erfahrene Reiterinnen; wir Fahrer kamen als Neulinge dazu. Doch...