HistorieReitrecht

Brief Landesjagdverband Brandenburg

Regelung zum Reiten gefordert – Brief an Landwirtschaftsminister
LJV- Geschäftsstelle

Mitteilungsblatt 7/ 2000

Sehr geehrter Herr Minister, Ihre Offensive, den ländlichen Raum unseres Landes attraktiv zu machen und dem Tourismus zu öffnen, wird vom Landesjagdverband Brandenburg e.V. begrüßt. Die Erhöhung der touristischen Attraktivität unseres Landes ist eine wesentliche Grundlage der Sicherung der Lebensqualität gerade im ländlichen Raum.Hiermit können jedoch auch Probleme hinsichtlich der Wahrung und des Schutzes sensibler Lebensräume verbunden sein.

Deshalb ist es unseres Erachtens notwendig, im Wald und in der offenen Landschaft die verschiedenen Freizeitaktivitäten derart auf einander abzustimmen, dass gegenseitige Beeinträchtigungen, aber auch Störungen in den verschiedenen Lebensräume minimiert werden.

Zu einer derartigen Verantwortung für eine koordinierte Freizeitnutzung der Natur im Konsens mit land – und forstwirtschaftlicher Nutzung, einschließlich der Jagd, gehört auch die eindeutige Widmung der Wege. Dieser Verantwortung wird das Land Brandenburg besonders hinsichtlich der Durchsetzung durch die Kommunen nicht gerecht.

Eine dabei im Gespräch befindliche Öffnung des Waldes und der Feldflur für Reiter birgt die Gefahr des unkontrollierten Reitens und der damit verbundenen Störung von Biotopen in sich. Die ausschließliche Berücksichtigung von Reitern bringt eine einseitige, durch einige Reitverbände eingeleitete Öffnung nur für diese Gruppe der Freizeitnutzer.

Demgegenüber bemängeln die Jagdausübungsberechtigten unseres Landes, dass ihre Aktivitäten zur Erhaltung des Lebensraumes durch ein Zuviel an Reitern und besonders in den Ballungsgebieten, speziell um Berlin und Potsdam, stark gestört werden. Das spiegelt sich auch in der Erhöhung der Wildunfälle wieder, die durch die Störungen in den Wildeinständen initiiert werden.

Wir bitten Sie, bei anstehenden gesetzlichen Regelungen unseren Standpunkt einzubeziehen:

  1. Gleichbehandlung aller Freizeitaktivitäten (Unterschiede sind nur in der jeweiligen Umweltbelastung begründbar).
  2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Freizeitaktivitäten im Wald und in der Feldflur sind zu vereinheitlichen und aufeinander abzustimmen.
  3. Es besteht ein Regelbedarf insbesondere für das Reiten. Hierbei sollten unbedingt Reitwege im Wald und in der Feldflur ausgewiesen werden, die miteinander vernetzt sein müssen.
  4. Zum Schutz der Biotope ist eine generelle Regelung zum Mitführen von Hunden erforderlich. Dabei ist die Zeit der Brut- und Aufzuchtsperiode besonders zu schützen. Die Ausweisung von Zonen zum Freilauf von Hunden sollte hier als Puffer genutzt werden.
  5. Zeitbeschränkungen sollten in eine derartige Regelung eingreifen, besonders Aktivitäten in der Nacht und in der Dämmerung sollten besonderen Einschränkungen unterliegen.
  6. Die Widmung und die Unterhaltung von Reitwegen, aber auch von weiteren genutzten Wegen muss geregelt werden.
  7. Die Ausweisung von Wegen, speziell von Reitwegen, sollte ein Konsensprodukt zwischen Naturnutzern, darunter auch Reiter und Jäger mit den Grundeigentümern sein.
  8. Die Einführung einer generellen Reitmarkenpflicht,evtl. verbunden mit Abgaben zur Unterhaltung von Wegen, sollte geprüft werden.
  9. Die Sperrung von geschützten Biotopen, Wildruhezonen muss gewährleistet werden.
  10. Bei der Planung der Freizeitaktivitäten sollte zwischen Ballungsgebieten und übrigen Gebieten unterschieden werden um Kanalisierung dieser Aktivitäten unterschiedlich bewerten zu können.

Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. bietet sich zu weiteren Gesprächen zu diesen Problematik an. Hinzuweisen ist auch auf die bestehende Zusammenarbeit zwischen Regionalverband der Reit- und Fahrvereine Berlin e.V. und dem Landesjagdverband Brandenburg e.V.