Recht-AktuellReitrecht

Hier noch eine aktuelle Nachricht an alle Pferdekäufer und Verkäufer

Von Uta Beitlich-Thommes

Ab dem 01.07.2012 fällt das Privileg des verringerten Umsatzsteuersatzes für Pferdekäufe weg. Der Begriff Pferde wurde aus dem Privilegparagraphen gestrichen. (Nr. 1 Buchstabe a der Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes) wurde durch Artikel 2 des neunten Gemeindefinanzreformgesetz gestrichen) Gesetz wurde am 08.03.2012 vom Bundestag erlassen, Bundestag hat am 30.03.2012 zugestimmt.
Es sind dann anstelle von 7 % Mwst nunmehr 19 % Mwst. anzusetzen. Wird zumindest dann zu einer Verteuerung führen, wenn der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist oder der Käufer sich die Vorsteuer wiederholen möchte und deshalb die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Bei Käufen unter Privatleuten wird es nicht auffallen, da es ja Netto= Brutto(beträge) sind.
 
Damit es keine Steuernachforderungen vom Finanzamt gibt, sollte jeder, der mehrere Pferde im Jahr verkauft z.B. von seinem Steuerberater überprüfen lassen, ob er als Unternehmer im Sinne des Steuergesetzes gilt und damit umsatzsteuerpflichtig ist. Es gilt aber weiter die Möglichkeit der pauschalierten Umsatzsteuer.