HistorieReitrecht

Stand der Volksinitiative – Dezember 2000

6.Dezember 2000
Landtag Brandenburg
Der Präsident

Volksinitiative zur Neufassung der  § § 20 Abs. 3 und 47 Abs. 2 Nr. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg mit dem Ziel, das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten

Sehr geehrte Frau Patzwall.

ich informiere Sie darüber, dass der Hauptausschuss des Landtages Brandenburg in seiner 15. Sitzung am 30. November 2000 gemäß  § 9 Abs. 6 des Volksabstimmungsgesetzes folgenden Beschluss gefasst hat:

  1. Die förmlichen Voraussetzungen für eine Volksinitiative gemäß  § 6 Volksabstimrnungsgesetz sind erfüllt.
  2. Die Volksinitiative ist nach  § 5 Volksabstimmungsgesetz zulässig.
  3. Die Volksinitiative wird an den Ausschuss für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Knoblich