HistorieReitrecht

Volksinitiative Stand April 2000

April 2000

Volksinitiative für eine pferdefreundlichere Fassung des Brandenburgischen Waldgesetzes
Brandenburg ist wunderschön, Sandboden und ausgedehnte Wälder eigentlich ideal für den Pferdesport. Leider macht den Reitern und Fahrern das Waldgesetz das Genießen der Natur zu Pferd schwer: Anders als im Bundeswaldgesetz und vielen anderen Bundesländern geregelt, ist das Reiten und Fahren im Wald in Brandenburg nur auf extra dafür ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Für die Ausweisung „geeigneter“ Wege sind die Forstämter der Landkreise zuständig. Diese tun sich vielerorts schwer mit dieser Aufgabe: Ungeklärte Besitzverhältnisse im Wald, kollidierende forstwirtschaftliche, jagdliche und auch naturschutzrechtliche Interessen, oft aber einfach nur Unkenntnis über die Anforderungen an die Beschaffenheit der für das Reiten und / oder Fahren freigegebenen Wege oder Berührungsängste mit der vermeintlichen Elitesportart Reiten* führen — wenn überhaupt — zum Teil zu absurden Ergebnissen, wie zum Beispiel Sackgassen oder Reitwegen entlang von stark befahrenen Bahnlinien oder Autobahnen. Ein Großteil der „Reitwege“ in Brandenburg befindet sich auf öffentlichen Straßen, die laut Gesetz sowieso beritten werden dürfen. 

Brandenburg will Tourismus und wirbt mit seiner intakten Natur. Pferde sind seit jeher Bestandteil der Natur, und Reiten und Fahren sind aus „sanften“ Tourismuskonzepten nicht wegzudenken (ca. 4 Pferde sichern einen Arbeitsplatz!). Trotzdem finden die Interessen der Reiter und Fahrer in dieser Sache bisher wenig Berücksichtigung in den Tourismuskonzeptionen der Landkreise, und eine nennenswerte Infrastruktur für Pferdetourismus läßt lange auf sich warten. Eine Ursache hierfür ist das Fehlen einer ernstzunehmende Pferdesport-Lobby. Hier ist das Engagement der Pferdefreunde selbst gefragt.

Eine andere Ursache ist jedoch das restriktive Landeswaldgesetz, insbesondere die Paragraphen 20 Absatz 3 und 47 Absatz 2.

Die restriktive Regelung des Reitens und Fahrens im Wald macht für Brandenburg keinen Sinn. Weder Bevölkerungsdichte noch zu erwartende Tourismusströme machen ein generelles Betretungsverbot der Waldwege für Pferde notwendig. Naturschutz ist vielen Pferdefreunden eine Selbstverständlichkeit; daß man sie aber — wie viele andere Natursportler auch — aus der freien Natur weitgehend ausschließen will, ist nicht nachvollziehbar. Auf die Klärung aller Eigentumsfragen in Brandenburgs Wäldern zu warten, bevor die Reitwege-problematik zufriedenstellend gelöst werden kann, gefährdet die Existenz vieler Reitbetriebe und hindert solange Tausende von Reitern und Fahrern in Brandenburg an der Ausübung ihres Hobbies. Wofür tragen Pferde in Brandenburg Reitwegemarken, wenn es kaum bereitbare und für Kutschen geeignete Wege gibt, geschweige denn ein „Reit- / Fahrwegenetz“?! 

Brandenburgs Waldgesetz sollte überdacht und geändert werden !

Die beiden Pferdesportverbände des Landkreises Uckermark (Vereinigung der Freizeitreiter und -Fahrer Deutschlands e.V. (VFD) und Kreisreiterverband Uckermark e.V) haben in einer Gemeinschafts-Aktion mit Unterstützung der Landes-Pferdesportverbände zur Hippologica in Berlin Anfang Dezember 1999 eine Volksinitiative gegen das geltende brandenburgische Waldgesetz gestartet. 20.000 Unterschriften von volljährigen Brandenburger BürgerInnen sind innerhalb eines Jahres notwendig (Ziel ist jedoch der 01.08.2000), um einen neuen, pferdefreundlicheren Gesetzesentwurf im Landtag vorzubringen. Die Unterschriften von Berliner Einwohnern zählen leider für diese Volksinitiative nicht.

Die neue Wunsch-Formulierung des Waldgesetzes lehnt sich an die Regelungen im Bundeswaldgesetz an. Es soll ein generelles Betretungsrecht der Waldwege auch für Reiter geben. Die explizite Ausweisung von Reit- und Fahrwegen, die ja enorme Kosten verursacht und Haftungsfragen für die Eigentümer aufwirft, entfällt damit weitgehend — nur die überregionalen Fernwanderreit- und Fahrwege sollten weiterhin ausgeschildert und dadurch auch für die Pferdehöfe besser vermarktbar sein. Reiter und Fahrer sollen sich wie Radfahrer auf eigene Gefahr frei auf allen Waldwegen bewegen dürfen. 

In Ballungsgebieten, von denen Brandenburg als am dünnsten besiedeltes Bundesland ja nicht sehr viele hat, ist auch eine abweichende Regelung akzeptabel. Hier ist aufgrund der wesentlich höheren Frequentierung der Waldwege durch andere Erholungssuchende (u.a. Radler, Spaziergänger) und der höheren Pferdedichte eine Kanalisierung erforderlich. Natürlich setzt diese Regelung dann auch die tatsächliche Schaffung eines qualitativ und quantitativ geeigneten Reit- und Fahrwegenetzes voraus.

Da eine Novellierung des Waldgesetzes im Landtag sowieso ansteht, versuchen die Pferdefreunde des Landes gemeinsam, das neue Waldgesetz zu ihren Gunsten mitzugestalten. Bis zum 01.08.2000 sollen 20.000 Unterschriften von volljährigen Brandenburger Bürgern gesammelt werden — alle Pferdefreunde und Natursportler in Brandenburg sind aufgerufen, die Volksinitiative zu unterstützen und selbst möglichst viele Unterschriften zu sammeln ! 

* (Pferdesport steht mitgliederzahlenmäßig an 5. Stelle aller Sportarten in Brandenburg; die vielen nicht in Vereinen organisierten Freizeitreiter sind hier noch nicht berücksichtigt !)