Stellungnahme zum 1. Referentenentwurf des BbgNatSchG
von der Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) Landesverband PferdesportBerlin-Brandenburg e.V. und der Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland e.V. (VFD) Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
19. März 2003
Novellierung des Brandenburger Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG),
hier: Pferdesport in Brandenburg
Sehr geehrter Herr Minister Birthler,
wir bedanken uns herzlich für die Zusendung des Referentenentwurfs zur Neufassung des BbgNatSG, die wir sehr begrüßen.
Trotz unserer großen Freude darüber, dass die geplante Neuregelung das Reiten und Gespannfahren in der freien Landschaft künftig ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Grundeigentümers gestattet, möchten wir Ihnen wie bereits am 10.12.2002 angekündigt beiliegenden Vorschlag zur Änderung von § 44 des Referentenentwurfs (Betreten der freien Landschaft) vorlegen (Anlage).
Diesem Vorschlag sind eingehende Beratungen in unseren beiden Landesverbänden und im Landessportbund vorausgegangen. Dabei wurden die Erfahrungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit dem Betretungsrecht der freien Landschaft in anderen Bundesländern einbezogen.
Im Einzelnen:
1. zu § 44 Absatz 3 Satz 1 — Wanderwege:
Den Pferdefreunden in Brandenburg geht es ausschließlich um die Mitnutzung bestehender landwirtschaftlicher Wirtschaftswege in der freien Landschaft. Hier ist aufgrund von Wegbreite und Bodenbeschaffenheit eine Mehrfachnutzung problemlos möglich.
Für uns war und ist selbstverständlich, dass „Fußwege oder -pfade“ davon nicht erfasst sind. Diese sollen Fußwanderern vorbehalten bleiben. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist das Wandern, Radfahren oder Reiten / Gespannfahren auf Wegenebenfalls nur äußerst selten relevant.
Dabei bleibt unbestritten, dass in Ballungsräumen, wie zum Beispiel im Großraum Berlin, eine Wegetrennung für Radfahrer, Reiter, Wanderer und Fußgänger sinnvoll sein kann und möglich bleiben muss. Das rechtfertigt jedoch kein flächendeckendes Verbot für das Reiten auf Wanderwegen in ganz Brandenburg.
Wir können nicht akzeptieren, dass die durchaus wünschenswerte Markierung von Wanderwegen in der Feldflur, die der Orientierung von Wanderern dient, automatisch zu einer Sperrung für Reiter führt, ohne dass diese eine Möglichkeit der Beteiligung am Entscheidungsprozess haben. Außerdem bleibt § 46 (Zulässigkeit von Sperren) dabei ebenso unberücksichtigt wie der Hinweis in der Begründung des Referentenentwurfes zur Änderung § 51 Wanderwege:
„Die Markierung hat keinen Einfluss auf die Rechtsqualität der Wege oder deren Nutzung, sondern soll lediglich die Ausübung der Betretungsbefugnis dadurch erleichtern, dass sich der Wanderer auf den Wegen besser zu orientieren vermag.“
In keinem anderen Bundesland besteht für das Reiten in der freien Landschaft eine vergleichbare Beschränkung, wonach allein die Markierung eines vorhandenen Wirtschaftsweges als Wanderweg ein Reitverbot nach sich zieht. Solche Bestimmungen gibt nur in einzelnen Landeswaldgesetzen. Auch dort fallen sie nach und nach, da sie einen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursachen, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Im Gegenteil ist insbesondere in sensiblen Naturgebieten eine gemeinsame, kanalisierende Nutzung der ausgewiesenen Wege durch alle Erholungssuchenden sogar wünschenswert.
Auch in Brandenburg bestand bereits bei der „Verordnung zur Änderung der Reitverordnung vom 5. November 2001“ in Absatz 2 Konsens darüber, dass auch Wanderwege als Reitwege ausgewiesen werden dürfen, „sofern andere Erholungssuchende nicht unzumutbar behindert werden“.
Das generelle Reitverbot auf ausgewiesenen Wanderwegen muss daher aus dem Referentenentwurf gestrichen werden.
2. Zu § 44 Absatz 3 Satz 2 — Flächen außerhalb der Wege
Dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte muss die Möglichkeit eingeräumt werden, das Reiten außerhalb von Wegen zum Beispiel auf seinen Stoppelfeldern zu gestatten, sofern nicht andere Gründe (z.B. Naturschutz) entgegenstehen.
Für Rückfragen oder Diskussionen in der Sache stehen wir gerne zur Verfügung !
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert
Präsident
Hilke Patzwall
Vorsitzende