Forderungen der VFD an ein neu zu formulierendes BrandenburgischesNaturschutzges
Reiten als naturverträgliche Form der Erholung muss in Brandenburg grundsätzlich unter das allgemeine Betretungsrecht der Wege zu Erholungszwecken fallen und daher:
- auf allen Feldwegen
- ausserhalb der Nutzzeit auf allen ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen (Stoppelfelder, Feldraine, Stillegungsflächen usw.)
- auf allen Wanderwegen, die breit genug für eine Kutsche sind
- in Schutzgebieten auf allen Wirtschaftswegen
gestattet sein.