HistorieReitrecht

Anhörung zur Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes

m Landtag Brandenburg am 30.01.2002

Begrüssung & VorstellungSehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

herzlichen Dank für Einladung zu dieser Anhörung.

Ich bin Kerstin Frieboese, Naturschutzbeauftragte der VFD, das steht für Vereinigung der Freizeitreiter und -Fahrer in Deutschland e.V..

Die VFD ist die Interessenvertretung der Gelände- und Wanderreiter, satzungsgemäß dem „Wandern zu Pferde“ und dem Natur- und Tierschutz verpflichtet.

Die VFD ist der zweitgrößte deutsche Pferdesportverband mit bundesweit ca. 70.ooo Mitgliedern, im Landesverband BB ca. 500 Mitgliedern. Reiten steht im Landessportbund BB mitgliederzahlenmäßig an fünfter Stelle aller Sportarten und ist damit eindeutig Breitensport !

Die Hälfte aller Mitglieder in den Reit- und Fahrverbänden des Landes ist unter 18 Jahre alt.

Insbesondere Mädchen und Frauen finden in der Beschäftigung mit dem Pferd in der Natur ein ausfüllendes Hobby, dem vor allem auf dem Land kaum Alternativen gegenüberstehen. Der Anteil der Frauen in der Freizeitreiterei liegt weit über 80% !

Naturschützer & Natursportler sind eigentlich Verbündete: beide wollen eine möglichst unverbaute, unbefestigte, naturbelassene Landschaft.

Die VFD ist Mitglied im Deutschen Kuratorium Sport und Natur.

Reiten in der freien Landschaft — wie ist die rechtliche Situation ?
  • Die Kulturlandschaft Brandenburgs konnte nur mit Hilfe der Pferde zu dem werden, was sie heute ist. Umso verwunderlicher, dass Pferde heute ausgegrenzt werden.
  • LWaldG und BbgNatSG schränken das Reiten und Kutschefahren unter Androhung von Ordnungsstrafen derartig ein, dass Brandenburg sich trotz bundesweit einmalig guter Bedingungen (Sandboden, Weite, wenig Bevölkerung) in Punkto Pferdetourismus nach wie vor im Dornröschenschlaf befindet. Das betrifft zwar eher die Wirtschaftsförderung als den Naturschutz — im Zeitalter knapper Kassen sollte jedoch dem Naturschutz ein umweltfreundlicher Wirtschaftsfaktor wie das Pferd als Partner herzlichst willkommen sein.
  • Bis zur Wende war Reiten und Kutschefahren auf allen Wegen in Wald und Flur selbstverständlich möglich, heute ist es so gut wie überall verboten.
  • Die überflüssigen Restriktionen des LWaldG ( §20 Abs. 3) waren in diesem Gremium vor zwei Jahren ja schon einmal Thema — geändert hat sich trotz des Entschließungsantrags zur Volksinitiative bis heute in der Praxis nichts.
  • Das BbgNatSG schliesst das Reiten ausdrücklich vom Betretungsrecht der Wege für Erholungssuchende aus ( § 44 Abs. 2).
  • Reiten und Kutschefahren ist auf Feldwegen nur mit Zustimmung des Landeigentümers erlaubt — beim Wandern zu Pferde einfach unmöglich, sich daran zu halten.
  • Auf markierten Wanderwegen ist Reiten bei Ordnungsstrafe verboten.
  • Reiten ausserhalb der Feldwege, z.B. auf Brachflächen, Wiesen, Stoppelfeldern ist bei Ordnungsstrafe verboten ( § 51 Abs. 3 BbgNatSG) — selbst auf dem eigenen Land oder mit Zustimmung des Landeigentümers !!
  • Reiten & Fahren ist in Brandenburg nur auf öffentlichen Wegen und Strassen erlaubt, also überall dort, wo auch Autos fahren und es für alle Beteiligten am gefährlichsten und am wenigsten erholsam ist.
Ist das Pferd wirklich so naturschädigend, dass diese Restriktionen gerechtfertigt sind ?
  • Pferde sind Natur, Reiten ist nicht nur Sport, sondern vor allem Naturerlebnis.
  • Durch die natürlichen Instinkte des Pferdes nimmt man als Reiter seine Umwelt viel intensiver wahr und nimmt seine Satzungsverpflichtung als „Naturwächter“ ernst.
  • Aus Sicht der LAGS ist das Reiten als naturorientierte, ruhige Form der Erholung selbst in Schutzgebieten erwünscht !
  • Hufspuren auf Wirtschaftswegen sind kein ökologisches , sondern höchstens ein ästhetisches Problem.
  • Pferde brauchen unbefestigte Wege ! Wir sehen die zunehmende Versiegelung der Landschaft mit Sorge (übrigens im Einklang mit der Brandenburgischen Landesverfassung  ? …….).
  • Das Pferd ist Fluchttier & Pflanzenfresser und wird vom Wild nicht als Bedrohung angesehen.
    Pferdegeruch überdeckt Menschengeruch, daher ist die Beunruhigung des Wildes zu Pferd erheblich weniger als zu Fuss. Bis vor kurzem wurde noch zu Pferde gejagt / gepirscht !
    Wohl eher: Störung der Jäger….. Hier helfen Absprachen und gegenseitige Rücksichtsnahme.
Was erwarten wir von der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ?

Reiter erwarten keine Privilegierung, sondern nur Gleichbehandlung mit anderen Erholungssuchenden in der Natur.

Aus Naturschutzsicht gibt es keinen Grund, Reiten mehr als andere Erholungsformen einzuschränken. Reiten führt weder zu Landschaftsverbrauch, noch zu Umweltzerstörung.

Im weitaus grössten Teil Brandenburgs werden Feldwege insgesamt so wenig von Wanderern, Radlern und Reitern benutzt, dass eine gemeinsame Nutzung problemlos möglich ist.
Nur im berlinnahen Gebiet (= „Ballungsraum„) kann eine Trennung von Reit-, Rad- und Wanderwegen für alle Beteiligten sinnvoll sein (Kanalisierung).

Deshalb fordern wir von einem neuen Brandenburgisches Naturschutzgesetz:

Reiten als naturverträgliche Form der Erholung muss in Brandenburg grundsätzlich unter das allgemeine Betretungsrecht fallen.

Reiten muss damit:

  1. auf allen Feldwegen
  2. ausserhalb der Nutzzeit auf allen ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen (Stoppelfelder, Feldrainen usw.)
  3. auf allen Wanderwegen, die breit genug für eine Kutsche sind
  4. in Schutzgebieten auf allen Wirtschaftswegen

gestattet sein.