HistorieReitrecht

Brandenburgisches Naturschutzgesetz – BbrNatSchG § 51 – Wegebenutzung

§ 51 – alt (1) Wanderwege sollen markiert werden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Kennzeichnung von Wanderwegen durch die Naturschutzbehörden oder die hierzu nach Absatz 2 Befugten vorbehaltlich der Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zu dulden.(2) Die Befugnis zur Markierung von Wanderwegen wird von der unteren Naturschutzbehörde erteilt. Die oberste Naturschutzbehörde kann...
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Stellungnahme der Reitverbände

19.02.2001 Hallo Herr Dr. Hoppe Anbei für Sie noch einmal die letzte Stellungnahme der Reitverbände zur letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 08.02.00. mit den entsprechenden Anlagen. Bitte berücksichtigen Sie besonders die Stellungnahme von BTE , die ja auch die AEP Überregionales Reit- und Fahrwegekonzept im Auftrag des MLUR gemacht haben...
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Protokoll MLUR 12.07.01

Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Umsetzung rechtlicher Regelungen zum Reiten in Brandenburg Vermerk der Besprechung am 12. Juli 2001 im MLUR Herr Dr. Hoppe unterrichtete die Anwesenden zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Umsetzung rechtlicher Regelungen zum Reiten. Laut Entscheidung der Hausleitung sind diesbezüglich folgende Schritte veranlasst: 1. Änderung der Reitverordnung (ReitVO)...
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Reiten und Fahren in Brandenburg

Landeswaldgesetz – Stand 30.04.2001 Situation bisher: § 19 (3) LWaldG: Das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind im Walde nur auf Strassen und Wegen gestattet. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit dem Waldbesitzer. § 20 (3) LWaldG: „Das...
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Arbeitsgruppe „Reiten in Brandenburg“

Vorschlag für eine Novellierung des § 19 und 20 des Landeswaldgesetztes 02.03.2001 Ausgehend von den bisherigen Erörterungen –  einschließlich der Erfahrungen aus der Praxis – sollte bei der Novellierung das Landeswaldgesetzes bezüglich des Reitens gleichzeitig auch das „Fahren mit Fuhrwerken“ berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, neben dem §20 Abs3...