HistorieReitrecht

Amt für Forstwirtschaft Kyritz

Untere Forstbehörde

Stand der Ausweisung von Reitwegen gern. § 20 Abs. 3 LWaIdG

Sehr geehrte Frau Patzwall,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Ausweisung von Reitwegen im Wald 1998/1999 abschließend (durch Auslegungsverfahren) durchgeführt wurde. Derzeitig gibt es keinen erhöhten Bedarf an einer Neuausweisung von Reitwegen im Wald.

Freundliche Grüße

Dezernatsleiter Waldwirtschaft,
Waldökologie und Forsthoheit

Hartmann
Forstmeister