HistorieReitrecht

Stellungnahme von Graf von Arnim

Stellungnahme von R.H.Graf von Arnim an Herr Böcker, Geschäftsführer vom ALFB

R.H. Graf von Arnim
29.02.2000
Mahlendorf
Sehr geehrter Herr Böcker!

Anläßlich der Jahresmitgliederversammlung unseres Kreisreiterbundes am 26.2.2000 erhielten wir Kenntnis von Ihrer, d.h. des Grundbesitzerverbandes, Stellungnahme des Antrages des Freizeitreiterverbandes auf Änderung des  ? 20 (3) des Brandbg. Waldgesetzes.“Zwei Seelen ach, wohnen in meiner Brust . . . !“ Wir sind Reiter und Waldbesitzer, Mitglied in beiden Verbänden und sind hierdurch betroffen.
Wir finden die Initiative der Freizeitreiter insofern gut, als eben alle Wege in der freier Landschaft grundsätzlich beritten werden können.- D.h. Waldschneisen, Fußgängerpfade, Fahrradwege bleiben grundsätzlich ausgenommen. ebenso wie querfeldein Reiter. Aber da, wo Autos, z.B. auch der Naturwacht, oder Holztransport ständig fahren(und z.T. einen erheblichen Schaden anrichten!) schadet das Reiten nicht. Die Wege, die nicht beritten werden sollen. aus welchen Gründen auch immer, sind zu sperren, wie dieses in Hessen gehandhabt wird. Hierfür sind Kommunen und Forst- verwaltungen zuständig. Ein Sonderfall sind Reiterhöfe mit hohem Bestand an Schulpferden für die ebenfalls Kommunen und Forstämter gemeinsam mit den Land- und Waldbesitzern spezielle Regelungen treffen können.
In Hessen ist dieses vorbildlich geregelt. Der dortige Landesverband und die Forstverwaltung haben sehr gute Unterlagen zu diesem Thema. Wir können bei der Beschaffung derselben behilflich sein.
Der sehr scharfe Ton Ihres Briefes, der jegliche Gesprächsbereitschaft ausschließt wird nach unserem Eindruck der Initiative nicht gerecht.
Jäger können von Reitern profitieren, denn das Wild hat nichts gegen Pferde, wohl aber gegen Autos (Wilderei vom Auto aus) und Fußgänger. Im Vergleich zu den Schäden die schwere Holzabfuhrfahrzeuge und schwere Forsttechnik im Wald anrichten ist das Reiten unerheblich.

Pferde- u. Rinderzuchtbetrieb
Forstbetrieb Arnimslinden 
„Arnimslinden“
A. H. Graf von Arnim