HistorieReitrecht

Neues Reitrecht in Brandenburg

Liebe VFDler, wir haben es geschafft: seit 21.04.04 sind die neuen Gesetze in Kraft
Reiten und Gespannfahren ist damit in Wald und freier Landschaft auf allen zweispurigen „Wirtschafts“wegen und auf Waldbrandwundstreifen erlaubt, sofern nicht ausdrücklich verboten. „Zweispurig“ heisst, dass der Weg breit genug sein muss, um von einem Auto befahren werden zu können. „Wirtschaftweg“ heisst, dass der Weg wirklich auch ein Weg sein muss — Rückegassen, Pfade, Traktorspuren sind KEINE Wege ! 

Wander- oder Radweg-Markierungen bedeuten NICHT automatisch ein Reit-/Fahrverbot. Auf solchen Wegen ist Rücksichtnahme gegenüber unseren wandernden und radelnden Mitmenschen aber GANZ BESONDERS wichtig ! Nur im Schritt begegnen, auch mal absteigen, wenn die anderen Angst haben und ein freundliches Wort sollte für vernünftige Pferdeleute sowieso selbstverständlich sein. Um den Wanderern und Radfahrern das Leben auf dem Brandenburger Sandboden nicht noch schwerer zu machen, sollten wir möglichst die Fahrspuren der Wege hufspurenfrei lassen – reitet in der Wegmitte oder seitlich neben den Fahrspuren. Wir VFDler sollten als Vorbilder für alle anderen Reiter mit gutem Beispiel vorangehen.

Hunde dürfen im Wald weiterhin nur an der Leine mit.

Es folgen in Kürze die dazugehörigen Rechtsverordnungen, die das Verfahren zu Reit-/Fahrverboten regeln und festlegen, welche Schilder dazu verwendet werden dürfen. Bringt euch in die Verfahren vor Ort ein, damit nur dort wo wirklich nötig und sinnvoll gesperrt wird, und respektiert ausgesprochene Reit-/Fahrverbote !

Danke euch ALLEN für die Unterstützung !!!

Viele Grüße von Hilke

Auszug aus dem neuen

Brandenburger Waldgesetz

Auszug aus dem neuen

Brandenburger Naturschutzgesetz