HistorieReitrecht

Amt für Forstwirtschaft Peitz

Untere Forstbehörde 

Stand Ausweisung von Reitwegen gemäß § 20 Abs. 3 Landeswaldgesetz Brandenburg
Sehr geehrte Frau Patzwall,

das Amt für Forstwirtschaft Peitz hat die Ausweisung von Reitwegen für sein Amtsbereich (entspricht etwa dem Spree-Neiße-Kreis) zu Beginn des Jahres abgeschlossen.

Auf Initiative des Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Woidke kam es im Raum Forst zu Gesprächen zwischen Reiterhöfen, Forstwirtschaft und weiteren Betroffenen nach deren Abschluss eine Überarbeitung von Reitwegen in o. g. Raum in Aussicht gestellt wurde. Dies bezieht sich vor allem auf Verbindungen vorhandener Reitwege. Eine Neuausweisung im großen Rahmen ist im Amt für Forstwirtschaft Peitz zur Zeit nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Naumann
amt. Leiter des Amtes