Amt für Forstwirtschaft Kyritz
Untere Forstbehörde
Stand der Ausweisung von Reitwegen gern. § 20 Abs. 3 LWaIdG
Sehr geehrte Frau Patzwall,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Ausweisung von Reitwegen im Wald 1998/1999 abschließend (durch Auslegungsverfahren) durchgeführt wurde. Derzeitig gibt es keinen erhöhten Bedarf an einer Neuausweisung von Reitwegen im Wald.
Freundliche Grüße
Dezernatsleiter Waldwirtschaft,
Waldökologie und Forsthoheit
Hartmann
Forstmeister