Stand der Volksinitiative – Juni 2000
Pressemitteilung des Vorstandes der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), Landesverband Berlin-Brandenburg und des Präsidiums des Landesverbandes Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. Volksinitiative zur Neufassung der § § 20 Abs. 3 und 47 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Waldgesetzes Pferdeverbot im Brandenburgischen Wald bald Vergangenheit Reitverbände fordern Novellierung des LandeswaldgesetzesSchon 14.000 Unterschriften...
Volksinitiative Stand April 2000
April 2000 Volksinitiative für eine pferdefreundlichere Fassung des Brandenburgischen WaldgesetzesBrandenburg ist wunderschön, Sandboden und ausgedehnte Wälder eigentlich ideal für den Pferdesport. Leider macht den Reitern und Fahrern das Waldgesetz das Genießen der Natur zu Pferd schwer: Anders als im Bundeswaldgesetz und vielen anderen Bundesländern geregelt, ist das Reiten und Fahren...
Volksinitiative der Reitverbände für die Neufassung des Landeswaldges
Begründung Volksinitiative gemäß Volksabstimmungsgesetz — VAGBbg vom 14.04.1993 Neufassung der §§ 20 Absatz 3 und 47 Absatz 2 Nr. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg mit dem Ziel, das Reiten auf Wegen und Straßen im Wald allgemein zu gestatten Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Knoblich, der Kreisverband Uckermark der Vereinigung der Freizeitreiter...
Entwurf
Verordnung zur Änderung der Reitverordnung Vom……………….. Auf Grund des § 20 Abs. 3 Satz 4 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg vom 17. Juni 1991 (GVBI. S. 213) verordnet der Minister für Landwirtschaft Umweltschutz und Raumordnung: Artikel 1 Die Reitverordnung vom 4, Juni 1993 (GVBI. II S. 272) wird wie folgt...
Rechtssprechung zur Verkehrssicherungspflicht
BWaIdG § 14; LFoG § 2; LG § 50 1. Für den Waldbesitzer besteht eine „normale“ Verkehrssicherungpfllicht für einen (in einer Reitwegekarte ausgewiesenen) Reitweg im Wald in dem Sinne, dass der Benutzer soweit wie möglich vor atypischen Gefahren geschützt bzw. gewarnt werden muß. Das Risiko der Benutzung bei erkennbaren Besonderheiten und Mängeln...
Brandenburgisches Naturschutzgesetz – BbrNatSchG § 51 – Wegebenutzung
§ 51 – alt (1) Wanderwege sollen markiert werden. Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Kennzeichnung von Wanderwegen durch die Naturschutzbehörden oder die hierzu nach Absatz 2 Befugten vorbehaltlich der Bestimmungen des Landeswaldgesetzes zu dulden.(2) Die Befugnis zur Markierung von Wanderwegen wird von der unteren Naturschutzbehörde erteilt. Die oberste Naturschutzbehörde kann...
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG) §§19 und 20
§ 19 Abs.3 – alt Das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind im Walde nur auf Straßen und Wegen gestattet. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit dem Waldbesitzer. §19Abs.3 -neu Das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind...
Stellungnahme der Reitverbände
19.02.2001 Hallo Herr Dr. Hoppe Anbei für Sie noch einmal die letzte Stellungnahme der Reitverbände zur letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 08.02.00. mit den entsprechenden Anlagen. Bitte berücksichtigen Sie besonders die Stellungnahme von BTE , die ja auch die AEP Überregionales Reit- und Fahrwegekonzept im Auftrag des MLUR gemacht haben...
Brandenburg hat eine neue Reitverordnung – ein Erfolg ??
MLUR-Minister Wolfgang Birthler (SPD) hat am 5.11.01 die bisherige Rechtsverordnung (RVO) zum Landeswaldgesetz (LWaldG) geändert. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Damit werden in Brandenburg noch schneller und noch mehr Strecken für das Reiten zur Verfügung stehen. Der hohe Verwaltungsaufwand hat hier in der Vergangenheit verhindert, dass die sehr guten...
Antwort von Birthler auf die Anfrage VFD vom 28.06.01
18.Juli 2001 Reitrecht in BrandenburgIhr Schreiben vom 28. Juni 2001 Sehr geehrte Frau Patzwall. vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben in dem Sie nochmals auf die unzureichende Situation für das Reiten und Gespannfahren in Brandenburg aufmerksam machen.Seit Beschlussfassung der Landesregierung für das weitere Vorgehen und der Vorlage des Berichtes der...